Ortsvorsteherin Seibert berichtet, Herr Tim Christmann habe sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates des Ortsbezirks Rimschweiler zum 17.10.2019 niedergelegt.

 

Daraufhin habe der Wahlleiter, Herr Oberbürgermeister Dr. Wosnitza, die nächste, noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der SPD, Frau Anke Fuhrmann, zur Nach­folgerin berufen.

 

Sodann berichtet die Vorsitzende, gemäß § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz (GemO) würden die Ortsbeiratsmitglieder ihr Amt unentgeltlich, nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung ausüben, wobei sie an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden seien.

Sodann weist Ortsvorsteherin Seibert auf folgende Paragraphen der Gemeindeordnung (GemO) hin:

 

§ 20 (Schweigepflicht)

§ 21 (Treuepflicht)

§ 22 (Sonderinteresse)

 

Im Anschluss daran verpflichtet Ortsvorsteherin Seibert Frau Anke Fuhrmann – gemäß § 30 Abs. 2 GemO – durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten.