Ortsvorsteherin Seibert weist darauf hin, die Thematik „Bücherschrank“ sei bereits im Rahmen der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 17.10.2019 angesprochen worden.

Sodann erkundigt sich die Vorsitzende, ob der Ortsbeirat mit der Aufstellung eines solchen „Bücherschrankes“ grundsätzlich einverstanden wäre.

Die Ortsbeiratsmitglieder sind hiermit einverstanden. Es werden keine diesbezüglichen Einwände oder Bedenken geäußert.

 

Im Anschluss daran, weist die Vorsitzende darauf hin, seitens des Leiters des Kultur- und Verkehrsamtes, Herrn Thilo Huble seien Zuschüsse zwecks Schaffung eines „Bücher­schrankes“ angekündigt worden. Weitere Mittel könnten ggf. über Sponsoren zur Ver­fügung gestellt werden.

Zunächst sei zu klären, ob der „Bücherschrank“ in Eigenleistung hergestellt werden soll, oder ob hiermit eine Firma zu beauftragen wäre.

Alternativ hierzu käme auch die Verwendung einer nicht mehr benötigten Telefonzelle

o. ä. in Betracht.

 

Ortsbeiratsmitglied Reinwald in der Auffassung, zunächst sollte der Standtort geklärt werden.

 

Ortsvorsteherin Seibert schlägt vor, der „Bücherschrank“ sollte im Randbereich der hinter dem Gemeindehaus befindliche Grünfläche platziert werden, da hier – im Gegensatz zu einem Standort im Straßenbereich – ein vergleichsweise hoher Schutz hinsichtlich Be­schädigungen infolge Vandalismus bestehe.

 

Ortsbeiratsmitglied Faust schlägt alternativ ggf. den Bereich „Rondell“ (Grünanlage in der Bahnhofstraße) vor, weshalb die Möglichkeit der Aufstellung an diesem Standort geklärt werden sollte.

 

Auch Ortsbeiratsmitglied Schantz spricht sich für einen Standort im Bereich „Rondell“ aus.

 

Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann erachtet einen Standort am ehemaligen Gasthaus „Zur Pfalz“ als überlegenswert.

 

Ortsvorsteherin Seibert sagt zu, sie werde o. g. Alternativstandorte mit der Verwaltung abklären.

 

Sodann gibt Ortsbeiratsmitglied Schantz zu bedenken, dass die Herstellung des „Bücher­schrankes“ in Holzausführung fortwährenden Pflegeaufwand erfordere, weshalb hiervon abgesehen werden sollte.

Deshalb sei eine nicht mehr benötigte Telefonzelle zu favorisieren, was in vielen Gemeinden so praktiziert werde (Kosten: ca. 250,00 € bis max. ca. 1.300,00 €).


 

Vor deren Beschaffung müssten diesbezügliche Modalitäten mit der Verwaltung (Stadt­bauamt) geklärt werden (Aufstellungsgenehmigung, Erstellung eines Fundamentes etc.).

 

Die FWG-Ortsbeiratsfraktion werde sich sodann um die Beschaffung einer geeigneten Telefonzelle bemühen.

 

Ortsbeiratsmitglied Faust erachtet es ebenfalls als zweckmäßig, eine alte Telefonzelle entsprechend herzurichten.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden kürzeren Aussprache bemerkt Ortsbeirats­mitglied Fuhrmann, die Kosten für die Telefonzelle sollten max. 1.000,00 € betragen. Das erforderliche Fundament könnte ggf. in Eigenleistung erstellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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