Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Antrag wird in den Hauptausschuss verwiesen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Stadtratsdrucksache Nr. 158.

 

Bürgermeister Heller erklärt, dass diese Angelegenheit im Hauptausschuss und im Verwaltungsrat des EBZ beraten werden müsse.

 

Ratsmitglied Presl erklärt, dass er die Aufgabenübertragung begrüße, die Hoheit über die Gebührenfestsetzung müsse jedoch beim Stadtrat verbleiben.

 

Ratsmitglied Dr. Runge ist der Meinung, dass die Gebührenhoheit an den EBZ übergehen soll. Nach der Aufgabenübertragung müsse eine neue Bezeichnung bzw. Name für den EBZ gefunden werden.

 

Ratsmitglied Schiller erklärt, dass auch die Gebührenhoheit auf den EBZ übertragen werden solle, um Schwierigkeiten zwischen Stadtrat und EBZ zukünftig zu vermeiden. Wenn man schon Aufgaben an den EBZ übertrage, dass solle dies auch in vollem Umfang geschehen.

 

Ratsmitglied Dettweiler erklärt, dass die FWG-Fraktion weiterhin gegen eine Aufgaben-übertragung sei. Er bemängelt, dass im Bereich der übertragenen Aufgaben in Zukunft keine Ausschreibungen und Vergaben an private Unternehmen mehr möglich seien. Er stellt die Frage, ob auch die Zuständigkeit für den Rosengarten übertragen werden soll.

 

Bürgermeister Heller erklärt, dass zunächst geklärt werden müsse, welche betriebswirt-schaftlichen, personal- und satzungsrechtlichen Konsequenzen eine Aufgabenübertragung habe und schlägt eine weitere Beratung im Hauptausschuss im Juni und im Verwaltungsrat des EBZ vor.

 

Ratsmitglieder Graßhoff, Rimbrecht und Düker erklären, dass es wichtig sei, die Gebührenhoheit beim Stadtrat zu belassen.

 

Ratsmitglied Düker ist der Meinung, dass man nicht dem Bau einer Leichenhalle zustimmen könne ohne danach auch für die Gebühren verantwortlich zu sein.

 

Ratsmitglied Dr. Hitschler erklärt, dass er eine Übertragung der Gebührenhoheit für unproblematisch halte, da der EBZ auch für andere Gebühren, wie beispielsweise die Abfallgebühren alleine zuständig sei.

 

Der Stadtrat fasst folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

31

Nein:

4

Enthaltung:

0

 

 

 

 

 

Verteiler:

EBZ

Amt 10

Amt 11

Amt 60