Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Bebauungsplanverfahren ZW 140-1 "Gewerbegebiet Zwischen A8 und Steinhauser Straße, 1. Änderung und Erweiterung" wird die Durchführung der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB beschlossen.

 

2. Für das Teiländerungsverfahren des Flächennutzungsplans der Stadt Zweibrücken FNP 18 „Erweiterung Gewerbegebiet Steinhauser Straße" wird die Durchführung der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB beschlossen.

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1658/2020.

 

Er bittet Frau Guth (Ingenieurbüro BBP, Kaiserslautern) hinsichtlich der Oberflächenent-wässerung des geplanten Gebietes um weitere Ausführungen.

 

Frau Guth führt aus, dass bei dem frühzeitigen Beteiligungverfahren die Oberflächen-entwässerung im besagten Gebiet noch nicht abschließend geklärt worden sei. Mittlerweile sei dies geschehen. Dies werde abschließend in der Begründung des Bebauungsplanverfahrens in der Fassung der Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. in der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgeführt. Hierzu seien jedoch keine Festsetzungen erforderlich. Die Entwicklung des Gebietes habe die Firma Kubota Baumaschinen GmbH in drei Schritten vorgesehen. Der erste Schritt sei die Nutzung als Testgelände. Hierzu seien Baggerarbeiten erforderlich. Hier werden keine Versiegelungsarbeiten, wenn überhaupt nur eine kleine Fläche für Kundenunterstand o.ä., vorgenommen. Das Oberflächenwasser werde, wie bisher, in der unversiegelten Fläche versickern. Im zweiten Schritt (mittel- bis langfristig geplant) sei eine Nutzung als Parkfläche möglich. In diesem Fall werde, analog zur bestehenden Oberflächenentwässerung, eine Verdunstung über offene Verdunstungsdecken bzw. (bei Erfordernis) unterirdische Stautanks angelegt bzw. eingebaut werden. Das Oberflächenwasser werde dann in den bestehenden Regenwasserkanal auf dem „Kubotagelände“ eingeleitet. Im dritten Schritt,  bei einer potentiellen Bebauung mit Verwaltungs- und/oder Produktionsgebäuden (langfristig geplant), werde es eine Kombination aus Versickerungsflächen und unterirdischen Stautanks mit entsprechender Einleitung geben.

 

Nach kurzen weiteren Redebeiträgen empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss

  e i n s t i m m i g  folgenden 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

 

1 x Amt 60/61

1 x UBZ