Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende gibt die in der Vorlage genannten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 GemO bekannt:

 

1. Bei Produkt 54.1.001.00, Sachkonto 09610000, Untersachkonto 63034.93200 Grunderwerb zum Ausbau der Heilbachstraße, beantragte Überschreitung 3.435,00 Euro im Haushaltsjahr 2010.

 

2. Bei Produkt 54.1.001.00, Sachkonto 09610000, Untersachkonto 63034.93200 Grunderwerb zum Ausbau der Heilbachstraße, beantragte Überschreitung 3.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2011.

 

 

 

 

 

 


 

 

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Amt 20