Sitzung: 12.02.2020 Haupt- und Personalausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschlussvorschläge:
- Der am 13.01.2020 dem Stadtrat zugeleitete Entwurf der 1.
Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Zweibrücken für das Haushaltsjahr
2020 wird mit nachstehenden Änderungen als Satzung beschlossen:
Der Steuersatz für die Grundsteuer B wird von bisher 425 v. H. auf
nunmehr 480 v. H. ab 1.01.2020 erhöht. Alle in § 1 der Satzung enthaltenen
Endzahlen sind von der Verwaltung entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
3 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
11 |
An der Abstimmung nahmen 15 Mitglieder und der Vorsitzende teil.
- Dem am 13.01.2020 dem Stadtrat zugeleiteten Entwurf des 1.
Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Zweibrücken für das Haushaltsjahr 2020
wird unter folgender Maßgabe zugestimmt:
Die Verwaltung wird die Erhöhung des Steuersatzes nach Ziff. 1 in das
Zahlenwerk einarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
3 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
13 |
An der Abstimmung nahmen 15 Mitglieder und der Vorsitzende teil.
- Den in der Anlage vorgelegten Grundsätzen der
Haushaltsbewirtschaftung gemäß Muster 10 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
12 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
4 |
An der Abstimmung nahmen 15 Mitglieder und der Vorsitzende teil.
- Dem am 13.01.2020 dem Stadtrat zugeleiteten Entwurf des
Stellenplanes zum 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Zweibrücken für das
Haushaltsjahr 2020 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Im Anschluss informiert Herr Dr. Dormann (Kämmerei) anhand einer Präsentation, die der Sitzung als Anlage im Ratsinformationssystem angehängt ist, über mögliche Konsequenzen im Falle eines nicht genehmigten Haushalts und die daraus resultierende vorläufige Hauhaltsführung. Zudem ergebe sich für den Oberbürgermeister die Pflicht, rechtswidrige Beschlüsse, auszusetzen. Auf Rückfrage erklärt er, dass eine Steuererhöhung um einen Euro die Schlüsselzuweisung des Landes um 50 Cent verringere. Dieser Effekt nivelliere sich allerdings bei einer landesweiten Steuererhöhung.
Ausschussmitglied Moulin erklärt, die SPD-Fraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten, da ihm die nur die Aussicht auf Entschuldung als Gegenleistung für die Steuererhöhung nicht ausreiche.
Ausschussmitglied Schneider führt aus, dass sich die CDU-Fraktion ebenfalls enthalten werde, da das Verhältnis des Defizits zu den Einnahmen durch die Steuererhöhung nicht stimme.
Ausschussmitglied Kaiser führt aus, dass auch die FDP-Fraktion sich enthalten werde, da auf die jetzige Steuererhöhung weitere Erhöhungen in den nächsten Jahren folgen würden.
Die Ausschussmitglieder Dettweiler und Lang sehen die Steuererhöhung als zwingend erforderlich an. Die FWG Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Ausschussmitglied Buchholz spricht sich für eine Verringerung der Gewerbe- und Grundsteuer zur Erhöhung der Attraktivität der Stadt Zweibrücken aus. Daher werde die AfD-Fraktion nicht zustimmen.
Ausschussmitglied Dr. Pohlmann fügt an, dass die GRÜNE-Fraktion nicht zustimmen könne. Zwar sehe man keinen besseren Ansatz, allerdings sei man von dieser Lösung nicht überzeugt.
Am Ende der Aussprache erkundigt sich Ausschussmitglied Danner-Schmidt über die in der Sitzung am 05.02.2020 angesprochene Fällung von Bäumen am Parkplatz des Badeparadieses
Herr Michels (Bauamt) führt dazu aus, dass durch die Änderung der Beleuchtung lediglich ein Baum betroffen sei. Es bestehe die Möglichkeit den betroffenen Baum zu versetzen oder im Falle einer Fällung einen neuen Baum zu pflanzen.
Herr Dr. Dormann sagt zu, den Text in der Beschlussvorlage dahingehend anzupassen.
Sodann macht der Haupt- und Personalausschuss dem Stadtrat folgende
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
8 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
6 |
An der Abstimmung nahmen 15 Mitglieder und der Vorsitzende teil.
Verteiler:
I 40
II 41
III 50
10 51
11 60
20 81
30 84
32 GeWoBau