Der Vorsitzende verweist auf die Stadtratsdrucksache Nr. 148.

 

Ratsmitglied Dr. Hitschler informiert, dass sich die Firma Google gegenüber der Verbraucherschutzministerin Aigner bereit erklärt habe, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit Unterschriften von Bürgern zu akzeptieren. Gemeinden hätten damit die Möglichkeit, in Rathäusern vorformulierte Widerspruchslisten auszulegen und gebündelt weiterzuleiten, in die Eigentümer und Mieter von Immobilien ihre Adresse und Unterschrift eintragen können. Er schlägt vor, dass eine solche Liste im Zweibrücker Rathaus ausgelegt werde.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass er diesen Vorschlag gerne umsetzen werde. Es müsse jedoch noch geklärt werden, ob sich die Bürger vor einer Eintragung ausweisen müssen.

 

Ratsmitglied Graßhoff erklärt, dass die Stadt gegen die Abbildung der eigenen Liegenschaften wie beispielsweise Kindergärten Widerspruch einlegen sollte.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 10