Sitzung: 11.02.2020 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: vertagt
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1686/2020.
Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.
Ausschussmitglied Schneider bemängelt, dass die vorgelegte Beschlussvorlage „dünn“ an Informationen sei. Desweiteren sei, wie im Beschlussvorschlag vorgesehen, keine Flächen als Konzentrationszonen für Windenergienutzung ausgewiesen. Es halte dies für falsch und fatal. Er schlage deswegen vor, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und zu vertagen. Die Stadt habe u.a. ein Klimaschutzkonzept die Überlegungen über weitere städtische Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien beinhaltet. Die Landesplanung selbst gehe davon aus, dass jede Kommune (nach Möglichkeit) eine Fläche zur Windkraftnutzung ausweisen solle. Heute sehe er nicht den Bedarf, dass man den Flächenbedarf auf „null“ setzen solle. Man könne die Ausführungen des Herrn Später hören (Herr Später = Referent zur Steuerung der Windenergienutzung in der Stadt Zweibrücken) und entsprechend abwägen. In einer erneuten Sitzung könne man dann zu einer Beschlussfassung kommen. Er wiederholt, dass er es für töricht halte, wenn man entsprechende Flächen in Zweibrücken auf „null“ setzte. Ohne Positivausweisung von zumindest einer Fläche als Konzentrationszone für die Windenergie greife der Planvorbehalt nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Damit wäre ein Antrag zur Errichtung von Windenergieanlagen überall auf städtischer Gemarkung zulässig. Dies seien die Gründe für den Antrag auf Aussetzung der Beschlussfassung. Man könne sich jedoch mit der heutigen Präsentation befassen.
Der Vorsitzende schlägt vor, über den entsprechenden Antrag zur Vertagung des Tagesordnungspunktes abzustimmen.
Ausschussmitglied Gries möchte wissen, ob die Möglichkeit bestehe, dass man die Präsentation vorgestellt und im Anschluss über den Antrag abstimmen könne.
Der Vorsitzende entgegnet, dass man zuerst über den Antrag abstimmen müsse. Das Ausschussmitglied Schneider könne jedoch den Antrag zurückziehen.
Ausschussmitglied Schneider zieht den Antrag zurück.
Der Vorsitzende bittet Herrn Später (Argus Concept GmbH) um weitere Ausführungen.
Herr Später erläutert anhand einer Powerpointpräsentation die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie.
(Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.)
Im Anschluss der Ausführungen fasst Herr Später die Konsequenzen der nicht durchgeführten Flächenausweisung zusammen: Ohne Positivausweisung von zumindest einer Fläche als Konzentrationszone für die Windenergie greift der Planvorbehalt nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB und damit die Möglichkeit einer Steuerung der Windkraftnutzung nicht. Die Ergebnisse der Restriktions- und Konfliktanalyse alleine haben keinen ausschließenden Charakter auf zukünftige Windkraftplanungen. Umgekehrt besteht im Falle eines baurechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung von Windenergieanlagen, im Rahmen dessen vom Antragsteller nachgewiesen werden muss, dass öffentliche Belange (wie z.B. der Artenschutz) dem Vorhaben nicht entgegenstehen, die Möglichkeit, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (mit Verweis auf die Ergebnisse der Untersuchung) zu versagen.
Der Vorsitzende bittet im Anschluss um Wortmeldungen.
Ausschussmitglied Schneider erklärt, das die Ausführungen des Herrn Später bestätigen würden, was er anfangs vorbrachte. Desweiteren weist er daraufhin, dass er nicht verstehen könne, wieso auf Homburger Gemarkung die vier Windkraftanlagen („Auf der weißen Trisch“) errichtet werden konnten und die nun auf Zweibrücker Gemarkung nicht. Wobei hier die gleichen Voraussetzungen bestehen würden. Dies müsse in einem Genehmigungsverfahren abgearbeitet werden. Hinsichtlich der artenschutzrechlichen Belange stimme er zu. Es seien mehr nunmehr mehr Vögel bzw. Brutpaare da, dies schließe jedoch nicht eine Flächenausweisung aus. Darüber hinaus müsse ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, das diese Sachverhalte prüfe. Er wiederholt seine Auffassung, dass zumindest eine Fläche auf städtischer Gemarkung ausgewiesen werden müsse.
Ausschussmitglied Gries erklärt, man habe anfangs des Flächennutzungsplanverfahrens mehrere geplante Konzentrationszonen für Windenergienutzung in einer Eignungsanalyse als potentielle Zonen ausgewiesen. Er möchte wissen, ob es möglich sei diese ursprünglich potentiellen Konzentrationszonen, wie z.B. im Bereich Mörsbach („Kastenbühl“) als Flächen auszuweisen. Auch wirft er die Frage auf, was die rechtlichen Folgen wären, wenn man die Fläche „Auf der Weißen Trisch“ als Windkraftfläche ausweise.
Herr Michels (Amtsleiter Stadtbauamt) entgegnet, das man sich in einem grundsätzlichen, rechtlichen Abwägungsprozess befände. Beim Beteiligungsverfahren seien die entsprechenden Anregungen bzw. Einwände vorgetragen und abgewogen worden. Falls entsprechende Rechtshindernisse aufträten, seien die auch beachtlich für die entsprechende Abwägungsentscheidung.
Ausschussmitglied Gries erklärt, dass dies ein hochpolitisches Thema sei. Er sei sich nicht schlüssig, ob es Sinn machen würde, im Vorfeld auf eine Fläche zu verzichten, nur, und er sage dies bewusst, weil dort Vögel nisten würden. Es wurde erwähnt, dass die Zahl der Brutplätze von Roth- und Schwarzmilan sich im unmittelbaren Umfeld sich auf der Fläche „Auf der Weißen Tisch“ sich erhöht hätten, obwohl dort vier Windkrafträder stünden. Er möchte wissen, ob Greifvögel in der Nähe von Windkraftanlagen ein Zweibrücker Phänomen sei, oder ob dies auch überregional zu beobachten sei. Ihm ging es letztendlich nur darum, dass man künftig in Zweibrücken bereit sei, sich dem Thema Windenergie zu stellen.
Herr Später erwidert, dass, wenn man dies über Zweibrücken hinaus beobachten möchte, der Rotmilan keine Art sei, die sich kurz vor dem Aussterben befände. Die starke Windenergienutzung beinhaltet zwar ein gewisser Konflikt für diese Art, es hätte sich aber gezeigt, dass durch entsprechendes Management, und auch durch Verzicht von besonders kritischen Flächen, der Bestand der Art gesichert sei. Dies würde jedoch nicht bedeuten, dass man überall Anlagen aufstellen und man davon ausgehen könne, dass sich die Art irgendwie anders umsortieren würde.
Für die Fläche „Auf der weißen Trisch“ sei es so, dass man sagen müsse, dort sei ein erheblicher Konflikt. Die Vorkommen dort seien so massiv, dass aus gutachterlicher Sicht, im Moment und auch für die kommenden Jahre, keine realistische Genehmigungsperspektive bestehe.
Ausschussmitglied Benoit erklärt, dass er aus rechtlichen Gesichtspunkten keine Möglichkeit der Ausweisung der Fläche „Auf der weißen Trisch“ erkennen könne. Er schlägt vor, dass man in Abständen die Gegebenheiten der Fläche prüfen könne, um dann bei evtl. Änderungen der Fauna ggfls. diese Fläche auszuweisen.
Herr Später fügt ergänzend hinzu, dass es auch ein wesentlicher Punkt sei, dass man im Verfahren die Konzentrationszone „Buchwald“ Flächen aufgrund des Artenschutzes ausgeschlossen habe. Wenn man nun „Auf der weißen Trisch“ diesen Aspekt hinten anstellen würde, dann hätte man einzelnen Stellen Kriterien verändert.
Ausschussmitglied Metzger weist darauf hin, dass in der gestrigen Fraktionssitzung ihrer Fraktion das Thema Windenergie ausführlich besprochen wurde. Die Energieform leiste einen geschlossenen Beitrag zur Energiewende. Man sei der Meinung, dass man in Zweibrücken auch Windenergie nutzen sollte. Ursprünglich hatte man sechs Vorrangflächen, davon sei die Fläche „Auf der Weißen Trisch“ übrig geblieben. Diese Fläche solle weiterhin als Konzentrationszone ausgewiesen bleiben. Die CDU Fraktion verstehe nicht, warum auf Homburger Gemarkung Windräder stünden und wenige Meter weiter, auf Zweibrücker Seite, sollen keine Windräder errichtet werden können.
Herr Später antwortet, dass er hierzu auf die Planungen des Jahres 2013 zurückkommen müsse. Zu der damaligen Zeit sei ein größerer, grenzübergreifender Windpark geplant gewesen. Dazu wurde die Fläche als Gesamtfläche untersucht worden. Hierbei habe es sich gezeigt, dass aufgrund der vorgefundenen Aktivitäten bzw. von Grundlage anhand der Brutplätze, Anlagen auf der Homburger Gemarkung als funktional eingestuft wurden. Dies habe jedoch nicht für die Zweibrücker Seite gegolten. In einer Wiederholungsuntersuchung habe sich im Endeffekt manifestiert, dass, als eine Art Ausgleichsbewegung, die Aktivitäten der Art auf der Zweibrücker Seite konzentrieren.
Ausschussmitglied Franzen legt dar, dass die Kommune verpflichtet sei eine Fläche für Windenergienutzung auszuweisen, um nicht einem potentiellen Investor zu ermöglichen Anträge für Konzentrationszonen auf dem gesamten Stadtgebiet zu stellen. Falls die politischen Mandatsträger dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nun folgen würden, würde man das Instrument der Steuerung aus der Hand geben. Man hätte damit keine ausgewiesenen Nutzungszonen für Windkraftanlagen. Insofern sei es für ihn schwer nachvollziehbar, dass man nicht in einem Gebiet, in denen schon Windräder stehen würden, man eine Windkraftkonzentrationszone für die Stadt Zweibrücken ausweisen könne.
Ausschussmitglied Dr. Pohlmann führt aus, dass ihn die Ausführungen des Herrn Später überzeugt hätten. Es sei jedoch auch enttäuscht, wenn es nicht gelänge eine Fläche für die Windkraftnutzung auszuweisen. Er betont, wenn es fachlich so klar belegt sei, dass Kriterien zur Errichtung von Windkraftanlagen nicht erfüllt seien, sei es „Augenwischerei“, wenn man nun sage, man könne trotzdem eine Zone ausweisen. Dies würde dem rechtlichen Vorgang nicht entsprechen. Dies hätte Herr Später in seinen Darlegungen ja ausgeführt. Die Kriterien müssten immer gleich sein. Auch sei die erstellte Expertise auf der gesamten Zweibrücker Gemarkung anwendbar. Er sehe somit hier nicht die Notwendigkeit einer Flächenausweisung, auch wenn er dies bedauere. Der Aspekt des Artenschutzes sei darüber hinaus ein wichtiges Thema. Die Positionen des NABU seien nicht so weit entfernt, wie die Positionen seiner Partei.
Ausschussmitglied Dettweiler bemerkt, dass die Konzentrationszonen für Windenergienutzung privilegierte Bauvorhaben seien. Er findet, dass die Kommune eine Fläche ausweisen sollte. Hierzu erinnert er an die ursprüngliche potentielle Konzentrationszonen „Weiherberg“. Für ihn sei dies eine geeignete Fläche.
Herr Später antwortet, dass man bei der angesprochenen Fläche keine drei Windräder aufstellen könne. Dies sei eine Voraussetzung damit dort eine Konzentrationszone entstehen kann. Damit wäre die Fläche ausgeschlossen. Darüber hinaus seien gewisse Schutzbereiche für die benachbarten Siedlungsflächen einzuhalten.
Herr Ehrmann (Abteilungsleiter Stadtplanung) erläutert, dass in der Beschlussvorlage explizit dargelegt wurde welche Konsequenzen ein Wegfall der geplanten Konzentrationszone habe. Sollten sich die Bewertung der öffentliche Belange, insbesondere des Artenschutzes, die einer Ausweisung von Flächen für die Windkraftnutzung auf der Weißen Trisch derzeit entgegenstehen, mit der Zeit verändern, ist eine Neuaufnahme des Verfahrens möglich. Man befinde sich derzeit in einem Verfahren, dass man auch in naher Zukunft zum Ende gebracht werden müsse. Ein potentieller Antragsteller müsse zudem nachweisen, dass z.B. die Schwarz- bzw. Rotmilane nicht gefährdet werden.
Ausschussmitglied Schneider erwidert, dass er mehr Präzision erwartet. Er möchte wissen, wo genau die Windräder geplant seien und wo die Horste sich befänden. Desweiteren möchte er bei den eingegangenen Stellungnahmen die Daten der Antwortschreiben mitgeteilt bekommen. Es fehle an Geschwindigkeit und, wie schon erwähnt, an Präzision.
Nach weiteren kurzen Redebeiträgen schlägt Ausschussmitglied Franzen eine Vertagung des Tagesordnungspunktes vor, um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, die erforderlichen Daten zu liefern.
Der Vorsitzende bittet um Abstimmung.
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt mit 10 Mitgliedern der Vertagung zu.
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Verteiler:
1 x Amt 60/61