Der stellvertretende Ortsvorsteher Danner-Knoke berichtet, im Bereich Obergeschoss (Landfrauensaal sowie Turnsaal) wären kürzlich Unterhaltungsarbeiten seitens der Ver­waltung (Stadtbauamt – Abt. Hochbau/Gebäudeunterhaltung) durchgeführt worden, wobei die Wände ausgebessert und neu gestrichen worden wären. Außerdem seien die Decken­platten ersetzt und der defekte Lamellenvorhang entfernt worden.

Im Toilettenbereich wären zwei Toilettendeckel samt Spülkästen erneuert worden.

 

Im Anschluss daran weist der Vorsitzende auf die hinsichtlich Bürgerhaus bestehende Hygiene- bzw. Putzanleitung der Verwaltung hin, welche an den Türen angebracht sei.

Hierin wären für die Mieter der Umfang der vorzunehmenden Reinigungsarbeiten sowie die zu verwendenden Reinigungsmittel bezüglich der von ihnen jeweils genutzten Räum­lichkeiten (einschl. Toiletten und Treppenhaus) angeordnet.

Für „normale“ Mieter wäre es allerdings kaum möglich die geforderten Reinigungsarbeiten durchzuführen, da diesen weder Putzlappen (in den aufgeführten, verschiedenen Farben) noch Putzflüssigkeiten für Laminat sowie für den Sanitärbereich (Toiletten) zur Verfügung stünden. Außerdem habe er bei den Mietern bereits wiederholt erhebliche Unterschiede hinsichtlich Qualität der durchgeführten Reinigungsarbeiten festgestellt.

Deshalb sollten Überlegungen dahingehend erfolgen, ob die Reinigungsleistungen im Mietpreis (z.Zt. im OG: 45,00 € für 1 Raum, 75,00 € für 2 Räume) inkludiert werden sollen – d.h. Erhebung einer Reinigungspauschale in Höhe von beispielsweise 30,00 €. Die Höhe dieser Reinigungspauschale wäre seitens der u.a. für die Reinigung der Dorfgemein­schaftshäuser zuständigen Mitarbeiterin der Verwaltung, Frau Dollwett, als angemessen erachtet worden. Er werde sie über das grundsätzliche Einvernehmen des Ortsbeirates zur geplanten Neuregelung (Reinigungspauschale in Höhe von 30,00 €) unterrichten und um zweckmäßige Umsetzung bitten.

Darüber hinaus erachte er künftighin die Erhebung einer Mietkaution in Höhe von 150,00 € als zweckmäßig.

 

Ortsbeiratsmitglied Lang ist grundsätzlich der Auffassung, die o.g. Höhe der Mietkosten wäre mittlerweile zu gering bemessen.

 

Nach einer kürzeren Aussprache kommt man überein, dass diese Angelegenheit im Rahmen der nächsten Sitzung des Ortsbeirates erneut thematisiert werden solle, wobei im Vorfeld die Belegung sowie die Höhe der Betriebskosten des Bürgerhauses im Jahr 2019 ermittelt werden sollten.

 

 

 

 

 

 

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