Sitzung: 04.03.2020 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Beschlüsse:
- Änderungsantrag der CDU-Fraktion:
Die Beschlüsse
erfolgen unter der Maßgabe, dass der Steuersatz für die Grundsteuer B auf 425
450 v. H. festgesetzt wird. Die
Verwaltung wird Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan
entsprechend anpassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
12 |
Nein: |
23 |
Enthaltung: |
1 |
An der Abstimmung nahmen 36 Ratsmitglieder teil.
Der Antrag auf Festsetzung der Grundsteuer B auf 450 v. H. ist damit abgelehnt.
a)
Der am 13.01.2020 dem Stadtrat zugleitete Entwurf der
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Zweibrücken für das Haushaltsjahr 2020
wird als Satzung beschlossen; dem am 13.01.2020 dem Stadtrat zugeleiteten
Entwurf des
1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Zweibrücken für das Haushaltsjahr 2020
wird zugestimmt.
Diese Beschlüsse erfolgen unter der Maßgabe, dass der Steuersatz für die Grundsteuer B auf 425 v. H. festgesetzt wird. Die Verwaltung wird Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan entsprechend anpassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
29 |
Nein: |
6 |
Enthaltung: |
1 |
An der Abstimmung nahmen 36 Ratsmitglieder teil.
Der Beschluss ist damit mehrheitlich gefasst.
b) In Abänderung von Buchstabe a) Absatz 2 wird beschlossen, dass der Steuersatz für die Grundsteuer B auf 480 v. H. ab 01.01.2020 festgesetzt wird. Die Verwaltung wird Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan entsprechend anpassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
14 |
Nein: |
15 |
Enthaltung: |
8 |
An der Abstimmung nahmen 36 Ratsmitglieder und der Vorsitzende teil.
Der Beschluss ist damit mehrheitlich abgelehnt.
- Den Grundsätzen der Haushaltsbewirtschaftung gemäß Muster 10, vorgelegt zur Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 12.02.2020, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
36 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 36 Mitglieder teil.
Der Beschluss ist damit einstimmig gefasst.
- Dem am 13.01.2020 dem
Stadtrat zugeleiteten Entwurf des Stellenplanes zum
1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Zweibrücken für das Haushaltsjahr 2020 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ja: |
27 |
Nein: |
6 |
Enthaltung: |
3 |
An der Abstimmung nahmen 36 Mitglieder teil.
Der Beschluss ist damit mehrheitlich gefasst.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Im Anschluss übergibt er das Wort an Bürgermeister Gauf. Dieser berichtet über die Verschlechterung des Jahresdefizits sowie die aktuelle Schuldensituation der Stadt Zweibrücken. Exemplarisch sei der Sozialhaushalt in den letzten Jahren mit ca. zehn Millionen Euro defizitär. Das Defizit im Sozialhaushalt sei derweilen auf 15 Millionen Euro angestiegen, bedingt durch neue Sozialgesetze. Alle nachhaltigen Einsparpotenziale seien ausgeschöpft. Daher sei ein Abbau der Schulden nur mit Hilfe von Bund und Ländern möglich. Hier sehe er die von Frau Hermann (Vizepräsidentin ADD) angesprochene Entschuldung als Chance. Zudem solle die Genehmigung des Haushalts durch die ADD nicht durch eine Ablehnung der Erhöhung der Grundsteuer B (GrSt B) gefährdet werden. Zudem werde durch eine Erhöhung der Grundsteuer nicht zwangsläufig die Landeszuweisung verringert.
Sodann erläutert Herr Dr. Dormann (Kämmerei) die aktuelle Haushaltssituation sowie die Folgen eines nicht genehmigten Haushalts anhand einer Präsentation, die der Sitzung im Ratsinformationssystem angehängt ist. Die Verwaltung empfehle vor diesem Hintergrund, die GrSt B auf 480 v.H. festzusetzen.
Anschließend führt der Vorsitzende aus, die Haushaltssituation werde zwar nicht durch die Grundsteuererhöhung gelöst, sie sei allerdings unabweichbar. Zudem sei fraglich, ob die Ablehnung der Steuererhöhung das richtige Zeichen an die ADD und die Landesregierung sei. Bei einer Ersatzvornahme durch die ADD drohe eine Erhöhung der GrSt B auf 535 v.H., allerdings habe die ADD angekündigt, dass ihr die Erhöhung der GrSt B auf 480 v.H. wahrscheinlich als Signal genüge, dass alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft würden.
Die Fraktionen halten die Haushaltsreden:
· für die CDU-Fraktion: Ratsmitglied Dahler; Ablehnung der 480 %, Änderungsantrag: 450 %
· für die SPD-Fraktion: Ratsmitglied Wendel; Enthaltung bei der Erhöhung auf 480 %
· für die Fraktion GRÜNE: Ratsmitglied Dr. Pohlmann; Zustimmung der 480 % weil mögliche Chance auf Entschuldung
· für die FWG-Fraktion: Ratsmitglied Dettweiler; Zustimmung der 480 % zur Signalsetzung
· für die AfD-Fraktion: Ratsmitglied Buchholz; Ablehnung HH und 480 %
· für die Fraktion Die PARTEI/DIE LINKE: Ratsmitglied Schmidt; Entscheidung noch offen
· für die Fraktion bürgernah: Ratsmitglied Schneider; Ablehnung 480 %
Ratsmitglied Lang führt im Anschluss aus, dass er entgegen der Fraktionsmeinung der Erhöhung der Grundsteuer auf 480 % nicht zustimmen könne.
Der Stadtrat fasst folgende
Verteiler:
I 32
II 40
III 41
10 50
11 51
14 60
20 81
20.5 84
30 GeWoBau