Ortsvorsteherin Seibert informiert, bezüglich des Standortes habe sie sich mit der bei der Verwaltung (Stadtbauamt) u. a. für den Bereich Grundstückswesen zuständigen Mitarbei­terin, Frau Hartmann, in Verbindung gesetzt, wobei diese – nach Rücksprache mit dem Amtsleiter des Stadtbauamtes, Herrn Michels, sowie den Stadtwerken – die asphaltierte Fläche hinter dem Gemeindehaus (in Höhe Eckbereich der Umzäunung „Gemeinde­garten“) – zum Nachbargrundstück hin – vorgeschlagen habe. Bei diesem Standort handele es sich um das Grundstück mit der Flurst.-Nr. 33/4.

 

Nachdem Bedenken gegen o.g. Standort geäußert werden (u.a. geringe Nachfrage, da von der Vogesenstraße nicht einsehbar und darüber hinaus Gefahr von Vandalismus), weist die Vorsitzende auf ein direkt gegenüber dem Gemeindehaus befindliches Privatgrundstück (neben der Bushaltestelle) hin, welches als Standort ebenfalls in Frage käme. Der neue Eigentümer sei mit einer solchen Nutzung einverstanden – jedoch wäre das Grundstück derzeit noch nicht endgültig in dessen Eigentum übergegangen.

 

Ortsbeiratsmitglied Lahm schlägt als möglichen Standort den Platz neben den Glas­containern (Bereich Feuerwehrgebäude) vor, da dieser sehr gut frequentiert wäre.

 

Die Vorsitzende äußert diesbezügliche Bedenken, da hier Verunreinigungen mit Glasab­fällen zu befürchten seien.

 

Ortsbeiratsmitglied Schmidt erachtet den Ecke Bayernstraße/Vogesenstraße befindlichen Parkplatz als Standort sehr gut geeignet. Hier könnte der „Bücherschrank“ in einem Randbereich platziert werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Faust begrüßt diesen Vorschlag – alternativ komme evtl. auch der Bereich Spielplatz in Betracht.

 

Ortsbeiratsmitglied K. Fuhrmann befürchtet hier – insbesondere bei Dunkelheit – Schäden infolge Vandalismus.

 

Ortsbeiratsmitglied Lahm erklärt, in Betracht käme ein Standort in der Eckstraße (vor Einmündung in die Vogesenstraße) in Höhe des Anwesens Vogesenstraße 86 – d. h. in Fahrtrichtung Vogesenstraße auf der linken Seite. Hier wäre sogar eine Überdachung vorhanden. Da der „Bücherschrank“ nur eine sehr geringe Fläche be­nötige, gehe er davon aus, dass die Eigentümer keine Einwände gegen dessen Aufstellung hätten.

 

Ortsbeiratsmitglied Faust bemerkt, in Betracht käme auch ein Standort im Bereich Gabe­lung der Straßen „Alleeweg“ und Eckstraße – d. h. auf dem hier befindlichen Schotterplatz.


 

Seitens mehrerer Ortsbeiratsmitglieder wird darauf hingewiesen, dass es sich auch hierbei um Privatgelände handele.

 

Ortsbeiratsmitglied Schantz erachtet einen Standort auf dem Grünstreifen in Höhe des „Alten Bahnhofes“ (gegenüber des Anwesens Bahnhofstr. 10) – d.h. Ecke Radweg/Bolz­platz – als prüfenswert.

 

Ortsbeiratsmitglied Kunz ist der Auffassung, ein „Bücherschrank“ könnte auch innerhalb des Gemeindehauses aufgestellt werden, um zunächst die Nachfrage (Bedarf) zu eruieren, wobei Bücher im Rahmen der wöchentlichen „Bürgersprechstunde“ der Ortsvorsteherin entweder angeliefert oder entnommen werden könnten.

 

Aufgrund der sehr beengten Raumverhältnisse erachtet die Vorsitzende diesen Vorschlag als nicht realisierbar.

 

Sodann erkundigt sich Ortsbeiratsmitglied Kunz, ob die Art des „Bücherschrankes“ (z.B. Telefonzelle, Holzkonstruktion etc.) bereits feststehe.

 

Die Vorsitzende bemerkt, vor der Beschaffung des „Bücherschrankes“ sollte zunächst dessen Standort definitiv festgelegt werden.

Sie gehe davon aus, dass sich sodann die FWG-Ortsbeiratsfraktion um die beabsichtigte Beschaffung einer hierfür geeigneten Telefonzelle kümmern werde, wobei die Kosten zum Erwerb den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten sollten.

Sie gehe davon aus, dass der seitens des Leiters des Kultur- und Verkehrsamtes, Herrn Huble, in Aussicht gestellte Zuschuss entfallen werde, da die Haushaltssperre von 20 % auf 30 % erhöht worden wäre.

 

Ortsbeiratsmitglied Schantz erklärt, bezüglich Erwerb des „Bücherschrankes“ sei lediglich von einem Betrag in Höhe von ca. 400,00 € auszugehen.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden, kürzeren Aussprache kommt man überein, dass die Festlegung eines Standortes bis zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates vertagt werden sollte, wobei zwischenzeitlich entsprechende Prüfungen vorstehend genannter, neuer Standorte vorzunehmen wären.

 

 

 

 

 

 

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