Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlüsse:

a)      Die COVID-19-Pandemie geht mit erheblichen Auswirkungen für Bevölkerung und Realwirtschaft einher. Vor dem Hintergrund dieses nicht vorhersehbaren Ereignisses beispielloser Tragweite wird die Stadtverwaltung beauftragt, die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den am 4. März 2020 beschlossenen Nachtragshaushalt 2020 bei der Kommunalaufsicht erneut zu ersuchen.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

30

Nein:

6

Enthaltung:

0

An der Abstimmung nahmen 36 Mitglieder teil.

Ratsmitglied Schneider und Ratsmitglied Eren stimmten beide mit „Nein“

b)      Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung beauftragt, den Doppelhaushaltsentwurf 2021/2022 für das Haushaltsjahr 2021 mit einem Grundsteuer B-Steuersatz von 425 v.H. aufzustellen. Die Normalisierung der gegenwärtigen Ausnahmesituation voraussetzend, wird die Stadtverwaltung außerdem beauftragt, den Doppelhaushaltsentwurf 2021/2022 für das Haushaltsjahr 2022 mit einem Grundsteuer B-Steuersatz von 540 v.H. aufzustellen; auf dieser Grundlage soll die weitere Hebesatzpolitik zu gegebener Zeit erörtert werden. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss im Zusammenhang mit Buchstabe a) zur Information an die Kommunalaufsicht weiterzugeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

28

Nein:

6

Enthaltung:

2

An der Abstimmung nahmen 36 Mitglieder teil.

Ratsmitglied Schneider und Ratsmitglied Eren stimmten beide mit „Nein“

c)      Die Normalisierung der gegenwärtigen Ausnahmesituation voraussetzend, erklärt der Stadtrat darüber hinaus seine grundsätzliche Absicht, den Grundsteuer B-Steuersatz für das Haushaltsjahr 2021 auf 425 v.H. und für das Haushaltsjahr 2022 auf 540 v.H. festzusetzen. Die eigentliche Beschlussfassung setzt die inhaltliche Erörterung des erst aufzustellenden Doppelhaushaltsentwurfes voraus. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss im Zusammenhang mit Buchstabe a) zur Information an die Kommunalaufsicht weiterzugeben.


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Sodann übergibt er das Wort an Bürgermeister Gauf.

Dieser erinnert zunächst an die versagte Genehmigung des Nachtragshaushaltsentwurfs im März. Ursächlich dafür sei die Ablehnung der Erhöhung des Grundsteuer Hebesatzes. Durch die Covid 19 Pandemie halte man eine Steuererhöhung derzeit für nicht zumutbar. Man werde also den selben Haushalt, wie in der Sitzung des Stadtrats vom 04.03.2020 besprochen, vorlegen. Die Forderung der ADD, den Hebesatz anzuheben bestünde weiterhin, allerdings erst für das Jahr 2022. Gefordert sei dann eine Erhöhung auf 540 v.H.. Damit läge man im Bundesdurchschnitt.

Im Anschluss erklärt Herr Dr. Dormann (Kämmerei) anhand einer Präsentation, die der Sitzung im Ratsinformationssystem als Anlage angehängt ist, die Ausgangssituation vor der Covid 19 Pandemie, die Sofortmaßnahmen, die nach der Ablehnung des Nachtragshaushaltsentwurfs durch den Finanzdezernenten angeordnet wurden (Erhöhung der Haushaltssperre, Genehmigung von Aufwendungen über 500 € durch den Dezernenten, Screening des Investitionsprogrammes), die Auswirkungen der Pandemie auf den Nachtragshaushalt sowie die Bestandteile A, B und C der Beschlussvorlage.

Sodann halten die Fraktionen ihre Haushaltsreden:

  • Für die CDU-Fraktion: Ratsmitglied Dahler. Zustimmung zu den Punkten A und B, Ablehnung von C.
  • Für die SPD-Fraktion: Ratsmitglied Moulin. Zustimmung zur Beschlussvorlage, die Hebesatzerhöhung für die Grundsteuer sei noch in den zuständigen Gremien zu diskutieren.
  • Für die Fraktion der Grünen: Ratsmitglied Dr. Pohlmann. Das strukturelle Defizit könne durch die Erhöhung der Grundsteuer nicht behoben werden. Zustimmung zur Beschlussvorlage.
  • Für die FWG-Fraktion: Ratsmitglied Dettweiler: Zustimmung zur Beschlussvorlage, bei der Höhe des Hebesatzes müsse die Entwicklung der aktuellen Situation abgewartet werden.
  • Für die AfD-Fraktion: Ratsmitglied Buchholz. Ablehnung der Steuererhöhungen, befürwortet Einsparungen bei Personalkosten.
  • Für die FDP-Fraktion: Ratsmitglied Kaiser. Zustimmung zur Beschlussvorlage, auch zu Punkt C als Grundlage weiterer Diskussionen.
  • Für die Fraktion Die PARTEI / DIE LINKE: Ratsmitglied Ringle. Keine Zustimmung zu Steuererhöhungen.
  • Für die Fraktion bürgernah: Ratsmitglied Dirk Schneider: befürwortet Einsparungen bei Personalkosten. Keine Zustimmung zu Erhöhungen.

Vor der Abstimmung beantragt Ratsmitglied Dirk Schneider, das Abstimmungsverhalten der Fraktion bürgernah namentlich zu Protokoll zu bringen.

Daraufhin fasst der Stadtrat folgende


Abstimmungsergebnis:

Ja:

6

Nein:

30

Enthaltung:

0

An der Abstimmung nahmen 36 Mitglieder teil.

Ratsmitglied Dirk Schneider stimmte mit „Ja“. Ratsmitglied Eren stimmte mit „Nein“

Verteiler:

I           II

III        10

11        14

20        30

32        34

37        40

41        50

51        60

Stadtwerke

UBZ

GeWoBau