Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.                  Die Aufstellung des Bebauungsplanes ZW 69-2 „Eremitage und Umgebung, Teiländerung 2“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen.

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan ZW 69-2 „Eremitage und Umgebung, Teiländerung 2“ durchzuführen.

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ohne Aussprache fasst der Stadtrat    e i n s t i m m i g     folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

33

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 33 Mitglieder teil.

Die Ratsmitglieder Wendel und Taze waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungsraum.

 

Verteiler:

60