Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Sodann erläutert Herr Dr. Dormann (Kämmerei) den Sachstand der Einführung eines Tax Compliance Management Systems, die Hintergründe der Einführung, die Projektstruktur, deren Kernergebnisse, sowie die Einnahmeinventur und geplante Folgeschritte. Auf Rückfrage erläutert Herr Dr. Dormann, dass auf Grund der Rechtsform des UBZ die Möglichkeit bestehe, bestimmte Aufgaben an diesen zu delegieren. Noch Unklar sei, ob die dadurch generierten Einnahmen beim UBZ steuerpflichtig seien. Zudem falle die Vorsteuer nur in Bereichen an, in denen die Verwaltung unternehmerisch tätig sei. Da die Verwaltungsleistungen sehr personalintensiv und Personalkosten nicht abzugsfähig seien, sei der Abzug gering. Die Vorsteuerpotenziale seien aus diesem Grund niedrig.


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