Sitzung: 06.07.2020 Ortsbeirat Oberauerbach
Der Vorsitzende berichtet, Frau Margot Schneider sei für das verstorbene Ortsbeiratsmitglied Paul Schmidt in den Ortsbeirat Oberauerbach nachgerückt.
Gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sei die Verpflichtung von Ortsbeiratsmitgliedern (in öffentlicher Sitzung) vor deren Amtsantritt Aufgabe des Ortsvorstehers.
Zunächst weist er auf folgende Bestimmungen der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) hin, wobei er diese erläutert:
§ 20 (Schweigepflicht)
§ 21 (Treuepflicht)
§ 22 (Sonderinteresse)
Im Anschluss daran verpflichtet stellvertretender Ortsvorsteher Danner-Knoke Frau Schneider durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
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