Der Vorsitzende berichtet, der Bereich Dorfbrunnen wäre vor einigen Wochen infolge Vandalismus derart beschädigt worden, dass eine erhöhte Unfallgefahr bestanden habe

– d.h. die Verkehrssicherheit sei nicht mehr gegeben gewesen. Deshalb wäre der Dorf­brunnen seitens UBZ kurzfristig gesperrt worden.

Nach Beseitigung der Gefahrenstellen – d.h. nach Wiederherstellung der Verkehrssicher­heit – werde dieser Bereich wiederum der Öffentlichkeit zugänglich sein. Die hierfür erforderlichen Arbeiten seien voraussichtlich bis zum Ende der laufenden Woche abge­schlossen.

 

Sodann informiert der stellvertretende Ortsvorsteher Danner-Knoke, zwecks Renovierung des Dorfbrunnens (Sanierung der Sitzgelegenheiten) wären ursprünglich Mittel in Höhe von 5.000,00 € im Haushaltsjahr 2019 veranschlagt worden, welche jedoch nicht aus­reichend wären.

Gemäß Kostenermittlung des UBZ aufgrund Angeboten von Firmen sei für die Arbeiten im Bereich der gesamten Brunnenanlage von einem Betrag in Höhe von ca. 30.000,00 € auszugehen, wobei er das diesbezügliche Schreiben von Herrn Hell (UBZ) verliest.

Unter anderem müssten umfangreiche Sanierungsarbeiten – welche über die normale Unterhaltung/Instandhaltung hinausgehen – im gesamten Bereich der Brunnenanlage durchgeführt werden (z.B. Pflaster richten und ergänzen, Treppenstufen ersetzen, Pflanz­tröge erneuern, Gerinne richten, Bepflanzung erneuern samt Bodenaustausch etc.).

Der stellvertretende Ortsvorsteher Danner-Knoke schlägt vor, im Rahmen der Haushalts­planung der Jahre 2021/2022 sollte die Einstellung der erforderlichen Mittel in Höhe von 30.000,00 € beantragt werden.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden kürzeren Aussprache erklärt der stellvertre­tende Ortsvorsteher Danner-Knoke, bis zum Beginn der Renovierungsarbeiten sei der UBZ bestrebt, die Verkehrssicherheit des Platzes aufrecht zu erhalten, so dass er in der Zwischenzeit seitens der Einwohnerschaft genutzt werden könnte.

 

Ortsbeiratsmitglied Lang erkundigt sich, ob o.g. Kostenermittlung in Höhe von 30.000,00 € samt der zugrunde liegenden Gewerke (Bauleistungsverzeichnis aufgrund bereits einge­holter Angebote) eingesehen werden könnten.

 

Der Vorsitzende bittet diese Anfrage an den UBZ weiterzuleiten.

 

 

 

 

 

 

 

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