Der Vorsitzende berichtet, bezüglich der in den Bereichen o.g. Ortsdurchfahrten bestehen­den Verkehrsproblematik habe er sich auch mit der Polizeibehörde (Polizeiinspektion) in Verbindung gesetzt, wobei er um die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen gebeten habe.

Bereits im Mai 2020 wäre eine verdeckte – und im Anschluss daran eine offene Geschwin­digkeitskontrolle durchgeführt worden.

 

Bei Verkehrsingenieuren wäre „V 85“ der Maßstab für die Verkehrssicherheit.

Wenn die „V 85“ geringer als die zulässige Höchstgeschwindigkeit wäre, so gelte das Sicherheitsniveau einer Straße als verträglich.

Überschreite die „V 85“ die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis zu 5 km/h so sei „Achtung“ geboten.

Wenn eine Überschreitung um mehr als 5 km/h erfolge, so bedeute dies „Gefahr“.

Daraus würde sodann die Durchführung geschwindigkeitsbegrenzender Maßnahmen resultieren.

 

Der stellvertretende Ortsvorsteher Danner-Knoke berichtet weiter, die „V 85“ in der Orts­mitte (in Höhe Zweibrücker Straße 20) liege bei 57 km/h, was bedeute, dass hier 15 % der registrierten Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten von mehr als 57 km/h unterwegs wären (ca. jedes 7. Fahrzeug).

Dies wäre das Ergebnis einer verdeckten Messung der Polizeiinspektion (ohne Display, das die gefahrene Geschwindigkeit anzeige), welche über 12 Tage (vom 28.05. bis 09.06.2020) stattgefunden habe.

In diesem Zeitraum seien hier die Geschwindigkeiten von insgesamt 48.213 Fahrzeugen gemessen worden.

Somit seien hier täglich (d.h. während 24 Stunden) durchschnittlich 4.018 Fahrzeuge unter­wegs (pro Stunde: durchschnittlich 167 Fahrzeuge, pro Minute: durchschnittlich nahezu 3 Fahrzeuge).

Auf die „V 85“ bezogen, bedeute dies, dass pro Stunde durchschnittlich 25 Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten von mehr als 57 km/h unterwegs wären und in 24 Stunden durch­schnittlich 602 Fahrzeuge letztgenannte Geschwindigkeit überschreiten würden.

Die höchste dabei gemessene Geschwindigkeit (V max.) sei gegen 18.00 Uhr mit 114 km/h gemessen worden.

Die geringste registrierte Geschwindigkeit (V min.) habe 15 km/h betragen.

Die durchschnittliche Geschwindigkeit (Mittelwert aller gemessenen Werte) belaufe sich auf 49 km/h.

Die „V 50“ sei mit 50 km/h gemessen worden – d.h. 50 % aller Fahrzeuge in der Ortsmitte fahren schneller als 50 km/h.

 

Die in den Ortseingangs-/Ortsausgangsbereichen seitens des Ordnungssamtes aktuell registrierten Messwerte hätten ihm bislang noch nicht vorgelegt werden können.


Diesbezügliche, im Jahr 2011 ermittelte Messwerte hätten Folgendes ergeben:

Standort Zweibrücker Straße 75 (Zeitdauer: 24 Stunden)

1.683 Fahrzeuge (62 % bis 50 km/h, 38 % mehr als 50 km/h).

 

Standort Zweibrücker Straße 71 (Zeitdauer: 45 Stunden)

2.724 Fahrzeuge (50 % bis 50 km/h, 50 % mehr als 50 km/h, V max: 108 km/h).

 

Standort Scheitelpunkt der Kurve in der Battweilerstraße (Zeitdauer: 48 Stunden)

1.626 Fahrzeuge (89 % bis 50 km/h, 11 % mehr als 50 km/h, V max: 77 km/h).

 

Standort Battweilerstraße, Ortsausgang

1.445 Fahrzeuge (64 % bis 50 km/h, 36 % mehr als 50 km/h, V max: 84 km/h).

 

Wallhalber Straße, ortseinwärts (Zeitdauer: 36 Stunden)

1.906 Fahrzeuge (11 % bis 50 km/h, 89 % mehr als 50 km/h, V max: 98 km/h).

 

Contwiger Straße, ortseinwärts (Zeitdauer: 51 Stunden)

1.114 Fahrzeuge (25 % bis 30 km/h, 75 % mehr als 30 km/h, V max: 71 km/h).

 

Der Vorsitzende stellt fest, seit dem Jahr 2011 habe auch die Verkehrsdichte erheblich zugenommen. Während damals (innerhalb von 24 Stunden) in der Zweibrücker Straße 1.683 Fahrzeuge registriert worden seien, wären hier aktuell durchschnittlich 4.018 Fahr­zeuge zu verzeichnen, was mehr als eine Verdoppelung des Verkehrsaufkommens bedeute.

 

Die Anwohner dieser Ortsdurchfahrten seien allen diesbezüglichen, negativen Faktoren (Abgas-, Staubbelastungen, Verkehrslärm etc.) in zunehmenden Maße ausgesetzt. Nach­weislich könnte hier die Verkehrssituation als gefährlich eingestuft werden, weshalb die Durchführung geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen geboten sei. Dies sollte in Zusammenarbeit der Verwaltung (Ordnungssamt) mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) erfolgen.

Darüber hinaus wäre die Anbringung von Geschwindigkeitsmesstafeln in den neural­gischen Bereichen notwendig, weshalb er den Ortsbeirat bitte, den Erwerb von fünf Geschwindigkeitsmesstafeln (im Rahmen des Doppelhaushaltes 2021/2022) zu befür­worten.

 

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an, wobei Ortsbeiratsmitglied Cronauer

– insbesondere aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens – die Aufzeichnung einer Über­querungshilfe (sog. „Zebrastreifen“) auf die Fahrbahn im Bereich Ortsmitte (in Nähe der Einmündung Battweilerstraße in die Zweibrücker Straße/Wallhalber Straße) als realisierbar erachtet.

 

Der Vorsitzende erklärt, die Möglichkeit einer solchen Fußgängerquerung in Richtung Friedhof sollte bei der für die Verkehrsplanung zuständigen Mitarbeiterin der Verwaltung (Stadtbauamt) eruiert und ggf. im Rahmen der nächsten Sitzung des Ortsbeirates themati­siert werden.

Zwecks Verkehrsberuhigung erachtet er den Bau einer Fahrbahnverschwenkung im Orts­eingangsbereich der Wallhalber Straße als geeignete Maßnahme.

 

Verteiler:

Amt 32 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 1 x