Ortsvorsteherin Seibert informiert, wegen Urlaub der zuständigen Mitarbeiterin der Grundstücksverwaltung seien derzeit noch keine endgültigen Aussagen zu den ver­schiedenen, seitens der Ortsbeiratsmitglieder vorgeschlagenen Standorte möglich.

Grundsätzlich sollten hierbei lediglich öffentliche Flächen berücksichtigt werden, da Privatgelände – aus diversen Gründen – nicht zweckmäßig wäre.

Bezüglich des genannten Teilbereiches (Randbereich) auf dem Parkplatz Ecke Vogesen­straße/Bayernstraße habe sie sich mit UBZ in Verbindung gesetzt. Laut Mitteilung von Herrn Boßlet müsse diese Möglichkeit noch geprüft werden. Danach werde sie über das Ergebnis informiert.

 

Die Vorsitzende berichtet weiter, zwecks Finanzierung des Bücherschrankes sollte ange­strebt werden, die erforderlichen Mittel über Sponsoren zu erlangen. Sie habe bereits diesbezügliche Gespräche mit Bürgern vor Ort geführt.

Mittel des Vorortbudgets könnten hierfür nicht in Anspruch genommen werden, da es sich um eine investive sowie planbare Ausgabe handele.

 

Ortsbeiratsmitglied Kunz erachtet die Pflege des Bücherschrankes als relativ aufwendig.

 

Die Vorsitzende antwortet, es werde noch eine Person vor Ort gesucht, welche bereit sei, diese Aufgabe zu übernehmen.

 

Ortsbeiratsmitglied Kämmer rät, dies jeweils als zeitlich begrenzte „Patenschaft“ zu regeln.

 

Im Anschluss daran erinnert Ortsvorsteherin Seibert an die seitens der FWG-Ortsbeirats­fraktion bereits erfolgte Zusage hinsichtlich der Beschaffung des „Bücherschrankes“.

Neben einer nicht mehr benötigten Telefonzelle käme diesbezüglich – lt. Ortsbeiratsmit­glied Schantz – auch ein ehemaliger Gastro-Kühlschrank (Höhe: ca. 2 m mit Glastür) in Betracht.

 

Ortsbeiratsmitglied Schantz erklärt, wie sich herausgestellt habe, wäre sein Vorschlag doch nicht praktikabel, da ein solcher Kühlschrank nicht wetterfest – d.h. nicht dicht – sei.

 

Ortsbeiratsmitglied A. Fuhrmann erachtet ehemalige Telefonzellen sowieso grundsätzlich als zweckmäßiger (insbesondere auch aus witterungsbedingten Gründen).

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 41 – 1 x

Amt 60.3.1 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/63 – 1 x

Amt 84 – 1 x