Zunächst spricht die Vorsitzende die seitens Ortsbeiratsmitglied Lahm gestellte Anfrage aus der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 12.03.2020 bezüglich der Verkehrsgefährdung beidseits der B 424 (Vogesenstraße einschl. Streckenbereich zwischen Rimschweiler und Ixheim) durch hier befindliche, möglicherweise nicht mehr standsichere Bäume, an.

Laut Stellungnahme der Regionalförsterin beim Forstamt Westrich, Frau Maria Jäger, vom 28.04.2020 werde der betreffende Bereich der B 424, wie alle Grundstücke entlang öffent­licher Straßen, regelmäßig kontrolliert. Das Waldgrundstück sei zusätzlich am 28.04.2020 von Frau Jäger bzw. den städtischen Forstwirten abgegangen worden, wobei man zu dem Ergebnis kam, dass derzeit keine Gefährdung für den Verkehr bzw. die gegenüberliegen­den Häuser erkennbar ist. Bei dem Baumbestand handele es sich um Douglasien, nicht um Fichten oder Tannen.

Die Vorsitzende bemerkt, diese Thematik werde sie im Rahmen des nichtöffentlichen Teils der heutigen Sitzung nochmals aufgreifen.

 

Zur Anfrage von Ortsbeiratsmitglied Kunz bezüglich Ausstattung der in der Aussegnungs­halle befindlichen Lautsprecheranlage mit einem mobilen Mikrofon (Sitzung des Ortsbei­rates am 12.03.2020) informiert Ortsvorsteherin Seibert, in der entsprechenden Stellung­nahme der Herren Boßlet und Hell (UBZ) werde darauf verwiesen, dass die Friedhofshalle mit einer Lautsprecheranlage ausgestattet sei. Zudem wäre eine Außenbeschallung im Bereich des Halleneingangs vorhanden. Ein mobiler Lautsprecher mit Mikrofon bzw. eine mobile Beschallungsanlage gehöre nicht zur Grundausstattung eines Friedhofes/einer Friedhofshalle. Wenn zur Verabschiedung am Grab akustische Hilfsmittel benötigt würden, sei dies Sache der Angehörigen bzw. des Bestatters und nicht der Friedhofs­verwaltung. Im Übrigen könnten mittlerweile die (meisten) Bestatter solche mobilen Beschallungsanlagen gegen eine gewisse Gebühr zur Verfügung stellen.

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an.

 

Sodann erkundigt sich Ortsvorsteherin Seibert bezüglich aktueller Anfragen der Ortsbei­ratsmitglieder.

 

Ortsbeiratsmitglied Kämmer spricht einen Weg an, auf welchen man gelange, wenn man über die Brücke am Ende der Forstbergstraße in Richtung Wochenendgelände „Birkhausen“ gehe.

Dieser Weg sollte möglichst in einen besseren Zustand versetzt werden, da derzeit – ins­besondere für ältere Personen – das Begehen mit einer erhöhten Gefährdung verbunden wäre. So weise der Weg – bei relativ großem Gefälle – viele Unebenheiten auf.

 

Ortsvorsteherin Seibert bemerkt, in diesem Fall liege die Zuständigkeit bei der Forstver­waltung, da es sich hierbei um einen Forstwirtschaftsweg handele.

 

Ortsbeiratsmitglied K. Fuhrmann weist darauf hin, o.g. Weg gehöre zum städtischen Wanderwegenetz. Es handele sich dabei um den Weg mit der Nr. 21. Als Wanderwegepate beabsichtige er, eine mit Bildern versehene E-Mail an das Kultur- und Verkehrsamt zu senden, um auf das bestehende Gefährdungspotential hinzuweisen und ggf. eine Verbes­serung der geschilderten Situation zu erreichen.


 

Im Anschluss daran weist Ortsbeiratsmitglied Zahler darauf hin, die Bahnhofstraße sei noch kein Tempo 30-Bereich. Eine solche Geschwindigkeitsreduzierung erscheine ins­besondere im Hinblick auf den in unmittelbarer Nähe befindlichen Kinderspielplatz als sinnvoll.

 

Ortsvorsteherin Seibert antwortet, gemäß eines am heutigen Tag mit dem Leiter des Ord­nungsamtes, Herrn Stefaniak, geführten Telefonats wäre es möglich, solche Geschwindig­keitsbegrenzungen generell in allen Seitenstraßen zu realisieren.

Es sei beabsichtigt, dass der Arbeitskreis für Verkehrssicherheit bereits im Oktober 2020 zu seiner nächsten Sitzung einberufen werde, wobei diese Anregung ggf. thematisiert werden könnte.

 

Ortsbeiratsmitglied K. Fuhrmann bemerkt, auch für die Feldstraße sei keine solche Ge­schwindigkeitsreduzierung angeordnet, was in einer früheren Sitzung des Arbeitskreises für Verkehrssicherheit als hier nicht erforderlich erachtet worden wäre.

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an.

 

Im Zusammenhang mit der Corona-Problematik spricht Ortsbeiratsmitglied Kunz die diesbezügliche städtische Informationsveranstaltung für Vereine hinsichtlich Durchführung von Veranstaltungen etc. an.

Er frage sich, ob die diesjährige Rimschweiler Kerwe stattfinden könnte oder nicht.

Ortsvorsteherin Seibert erklärt, diese Thematik beabsichtige sie im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung zu behandeln, wozu Ortsbeiratsmitglied Faust berichten werde.

 

Sodann weist Ortsbeiratsmitglied Reifenscheid auf den – insbesondere für Fahrradfahrer – schlechten Zustand des oberen Teils des Alleeweges (von der Grundschule in Richtung „Wallerscheid“) hin, welcher relativ viel befahren werde.

Hier sollten entsprechende Sanierungsarbeiten durchgeführt werden.

 

Die Vorsitzende antwortet, da es sich hierbei um eine Anliegerstraße handele, würden lediglich Gefahrenstellen beseitigt – d.h. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrs­sicherheit durchgeführt.

Jeder Bürger könnte dem UBZ Gefahrenstellen mitteilen.

Ortsbeiratsmitglied Reifenscheid wird sich diesbezüglich mit dem UBZ in Verbindung setzen.

 

Ortsbeiratsmitglied Brengel bemerkt, schadhafte Stellen in den Bereichen von Bürger­steigen würden seitens Mitarbeitern des UBZ zwar markiert – die Schäden jedoch anschließend entweder nicht oder allenfalls provisorisch repariert.

Dies sei ihm bezüglich der Bürgersteige in der Vogesenstraße aufgefallen.

 

Die Vorsitzende antwortet, Gefahrenstellen müssten auch hier unverzüglich beseitigt werden, wobei über die Art der Instandsetzungsarbeiten seitens des UBZ entschieden werde.

Auch diesbezüglich rate sie Kontakt mit dem UBZ aufzunehmen.

 

Ortsbeiratsmitglied Kämmer regt an, der Kinderspielplatz sollte möglichst um ein zusätz­liches Spielgerät (d.h. Wasserpumpe o.ä.) ergänzt werden.


 

Ratsmitglied Metzger erklärt, ihres Wissens könnte der Spielplatz Rimschweiler eventuell bereits im Jahr 2022 – im Rahmen des Spielplatzkonzeptes – hinsichtlich dessen Aus­stattung mit Spielgeräten überprüft werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Faust erachtet die Ausweitung o.g. Anregung im Sinne eines „Wasser­stauwerkes“ o.ä. (z.B. Wasserpumpe mit kleinem Becken aus Edelstahl samt drei Ablei­tungen) als sinnvoll.

 

Ortsvorsteherin Seibert weist darauf hin, in diesem Zusammenhang müsste ggf. auch geprüft werden, ob die zur Verfügung stehende Fläche hierfür ausreichend ist.

 

Ortsbeiratsmitglied Schantz ist der Auffassung, bei o.g. Vorschlägen handele es sich evtl. um eine Anregung zur Aufnahme in die städtische Haushaltsplanung der Jahre 2021/2022.

 

Die Vorsitzende schließt sich dieser Auffassung an.

Im Rahmen des Spielplatzkonzeptes sollten o.g. Vorschläge für das Jahr 2022 vorgemerkt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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