Beschluss: TOP ohne Abstimmung

 

 

 


Ortsvorsteher Dettweiler begrüßt den Investor des o.g. Neubaugebietes, Herrn Ipser, (IP Baubetreuungs-Bauträger und Immobilien GmbH) sowie Herrn Weiß (Immobilienmakler, Fa. Weiß IMMO 24) zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt Herrn Ipser das Wort.

 

Herr Ipser informiert, das gesamte Neubaugebiet werde eine Fläche von 6.020 m² um­fassen.

Hiervon würden 1.100 m² auf die mit einem Wendehammer versehene Straße sowie die Böschung entfallen.

Die Größe der einzelnen Baugrundstücke werde zwischen 500 m² und 770 m² betragen.

Die Straßenfront sei auf 20 m bis 21 m festgelegt worden.

Aufgrund der Corona-Problematik sei es zu zeitlichen Verzögerungen bei den Behörden (Grundbuchamt sowie Katasteramt) gekommen, wodurch die Entwicklung des Geländes bis zur Baureife nicht wie ursprünglich beabsichtigt hätte betrieben werden können.

Zurzeit warte er auf die Verschmelzung der gekauften Grundstücke. Sobald diese voll­zogen sei, würden die Versorgungsleitungen für Wasser, Elektro und Telekom sowie die Kanäle zur Entsorgung der Schmutz- und Regenwässer verlegt.

Für das Baugebiet werde es keine Gasversorgung geben.

Oben genannte Arbeiten würden bis Jahresende 2020 abgeschlossen sein, so dass der Baubeginn (zur Errichtung von Wohnhäusern) ab April 2021 möglich sei.

 

Herr Ipser berichtet weiter, der Verkauf der künftigen Baugrundstücke wäre sehr gut ange­laufen, wobei 4 Grundstücke reserviert wären. Der erste Notartermin werde am 17.07.2020 stattfinden. Bei den bisherigen Bauwilligen handele es sich ausschließlich um junge Familien aus dem Bereich Saarland.

 

Im Anschluss an diese Informationen erkundigt sich Ortsvorsteher Dettweiler, weshalb im künftigen Neubaugebiet „Bickenalb-Blick“ keine Gasversorgung vorgesehen wäre.

 

Herr Ipser antwortet, bei anderen Neubaugebieten habe er festgestellt, dass diese Art der Versorgung praktisch nicht mehr nachgefragt werde. Dem gegenüber bestehe großer Bedarf an einer Versorgung mittels Wärmepumpen, Heizpellets etc.

 

Ortsbeiratsmitglied G. Beckmann erkundigt sich hinsichtlich des Grundstückspreises je Quadratmeter.

 

Herr Ipser antwortet, die Kosten je Quadratmeter würden 149,00 € betragen, wobei hierin die Erschließungskosten bereits in voller Höhe enthalten seien.

Er informiert außerdem, die Straße verbleibe als Privatstraße, wobei sich die 8 Grund­stückseigentümer mit einem einmaligen Betrag in Höhe von jeweils 4.000,00 € „einkau­fen“ würden, was notariell so vorgeschrieben wäre.


 

Sodann weist Ortsvorsteher Dettweiler darauf hin, der Vorstand des UBZ, Herr Boßlet, habe ihm zugesichert, dass die Möglichkeit der Zufahrt des Müllfahrzeuges (von der Altheimer Straße) zu allen Grundstücken des künftigen Neubaugebietes geprüft werde, wodurch sich der Transport der Abfälle seitens der Anwohner an einen ursprünglich in unmittelbarer Nähe zur Lindenhofstraße geplanten Müllsammelplatz erübrigen würde.

 

Im Anschluss an eine sich hieran anschließende kürzere Aussprache – bei der Herr Ipser Detailfragen der Anwesenden beantwortet – dankt ihm der Vorsitzende für die ausführ­lichen Informationen.

 

 


 

 

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