Beschluss: TOP ohne Abstimmung

 

 

 


Der Vorsitzende berichtet, während des letzten Ausbauprogramms (Zeitraum 2016 - 2020) sei keine Straße im Abrechnungsgebiet Mittelbach/Hengstbach ausgebaut worden, weshalb von den Grundstückseigentümern vor Ort auch keine Beiträge erhoben worden wären.

Allerdings sei er nunmehr der Auffassung, dass für den Stadtteil Mittelbach/Hengstbach Ausbaumaßnahmen zur Aufnahme in das nächste Ausbauprogramm (Zeitraum 2021 - 2025) angemeldet werden sollten, zumal sich hier einige Straßen in einem schlechten Zustand befinden würden.

In diesem Zusammenhang begrüßt Ortsvorsteher Dettweiler Herrn Ernst (Stadtbauamt) zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt ihm das Wort.

 

Herr Ernst berichtet, um die Ausbaumaßnahmen fortführen zu können, seien die für den entsprechenden Aufgabenbereich zuständigen Mitarbeiter des Stadtbauamtes derzeit mit der Planungserstellung für den zweiten, 5 Jahre umfassenden Abrechnungszeitraum (2021 -2025) beschäftigt, welche das gesamte Stadtgebiet (einschließlich Vororte) umfasse.

Alle während eines Abrechnungszeitraumes durchgeführten Maßnahmen müssten auch innerhalb dieses Zeitrahmens abgerechnet werden.

Bei der Planung gehe es auch um die Frage, wie sich die Beitragshöhe für den einzelnen Grundstückseigentümer gestalte.

Herr Ernst informiert, im Stadtgebiet (ohne Vororte) werde momentan ein Beitrag in Höhe von 0,14 €/m² erhoben, wobei sich im Laufe der Zeit allerdings herausgestellt habe, dass diese Beitragshöhe nicht ausreichend wäre, um die im 1. Ausbauprogramm (2016 - 2020) beabsichtigten Maßnahmen durchzuführen.

Um den Ausbaufortschritt etwas voranzutreiben, werde derzeit eine Erhöhung der Ausbau­beiträge auf 0,28 €/m² diskutiert.

 

Herr Ernst bemerkt sodann, hinsichtlich des Stadtteils Mittelbach/Hengstbach habe Herr Ortsvorsteher Dettweiler gegenüber der Verwaltung Interesse bekundet, Ausbaumaß­nahmen durchzuführen, wobei er die Straßen „Alte Friedhofstraße“, „Breitensteinstraße“ sowie „Wacholderstraße“ genannte habe.

 

Ortsvorsteher Dettweiler ergänzt, darüber hinaus bestehe auch bezüglich der Kirchental­straße Ausbaubedarf.

 

Herr Ernst informiert, auf Basis der gemeldeten Straßen wäre eine Hochrechnung hinsicht­lich der voraussichtlich anfallenden Kosten samt voraussichtlicher Beitragshöhe erfolgt.

Die Gesamtkosten für die drei o. g. Straßen wären seitens UBZ ermittelt worden. Sie würden sich auf 1.762.170,00 € belaufen, wovon – gem. Ausbaubeitragssatzung der Stadt Zweibrücken – der Stadtanteil in Höhe von 32 % (ca. 563.900,00 €) in Abzug zu bringen wäre.

Somit würde sich ein auf alle Grundstückseigentümer umzulegender Kostenanteil in Höhe von ca. 1.198.000,00 € ergeben.


 

Pro Jahr wäre dies ein Betrag in Höhe von 239.655,12 €, was einen monatlichen Beitrag in Höhe von ca. 0,43 €/m² ergebe.

 

Wenn lediglich einzelne Straßen in Angriff genommen würden, hätte dies eine erhebliche Beitragsreduzierung zur Folge.

Hinsichtlich des von Ortsvorsteher Dettweiler genannten Ausbauabschnittes der Breiten­steinstraße (Haus-Nrn. 2 – 13) ergebe sich ein Beitrag in Höhe von 0,06 €/m², hinsichtlich der Wacholderstraße würde der Beitrag 0,17 €/m² und für die Alte Friedhofstraße ca. 0,19 €/m² betragen.

 

Ortsvorsteher Dettweiler bemerkt, aufgrund Straßenzustandsbewertungen werde letzt­endlich seitens UBZ bestimmt, welche Straßen zum Ausbau vorgeschlagen werden.

Er sei der Auffassung, dass auch im Stadtteil Mittelbach/Hengstbach der Beitrag je Quadratmeter maximal 0,28 € betragen sollte, wobei die Frage wäre, welche Straßen bzw. Straßenteilbereiche bei dieser Beitragshöhe ausgebaut werden könnten.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden längeren Aussprache erkundigt sich der Vorsitzende hinsichtlich des Kostenvolumens bezüglich Ausbau der Breitensteinstraße (Teilbereich ab Haus-Nr. 2 bis einschließlich 13). Herr Ernst antwortet, das Kosten­volumen betrage 250.920,00 € - d.h. 180,00 €/m².

 

Ortsbeiratsmitglied Wolf erkundigt sich, ob hinsichtlich der Ausbau-Prioritäten eine Zusammenstellung aller Straßen in Mittelbach/Hengstbach vorliegen würde, da diese die Entscheidungsfindung des Ortsbeirates erleichtern würde.

 

Herr Ernst verneint dies. Auch für die anderen Abrechnungseinheiten im Stadtgebiet wären keine Listen erstellt worden, welche alle Straßen umfassen würden.

 

Sodann erkundigt sich Ortsbeiratsmitglied Wolf, welche Maßnahmen der Ausbau umfasse.

Herr Ernst antwortet, es handele sich dabei um einen sog. „Vollausbau“ bzw. „Hochaus­bau“ der Fahrbahn, welcher jeweils auch die Gehwege sowie die Beleuchtung umfassen werde.

 

Sodann weist Herr Ernst darauf hin, ein Beitrag in Höhe von 0,28 €/m² entspreche einer Investitionssumme in Höhe von ca. 1.168.000,00 €, welche beispielsweise zum Ausbau von zwei Straßen ausreichend wäre.

Die Beitragsfläche im gesamten Abrechnungsgebiet Mittelbach/Hengstbach umfasse vor­läufig 565.798 m² wobei sich noch geringfügige Änderungen ergeben würden.

Nach Vorliegen der endgültigen Zahlen würden Herrn Ortsvorsteher Dettweiler die ent­sprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt.

 

Ortsbeiratsmitglied Watson rät, bei neuen Straßenbaumaßnahmen sollten unbedingt Leerrohre (für einen künftigen Glasfaserausbau) verlegt werden.

 

Hieran schließt sich eine längere Aussprache an, wobei Herr Ernst darauf hinweist, seines Wissens liege dem UBZ eine Straßenzustandsbewertung für das gesamte Stadtgebiet (einschließlich Vororte) vor.


 

Ortsbeiratsmitglied Wolf erkundigt sich, ob die Grundstückseigentümer im Neubaugebiet „Auf Äckerchen“ von der Beitragserhebung befreit wären (wegen erfolgtem Erstausbau der Straße „Auf Äckerchen“).

Herr Ernst bejaht dies. Die Beitragsbefreiung betrage insgesamt 20 Jahre.

 

Ortsvorsteher Dettweiler dankt Herrn Ernst für die ausführlichen Informationen.

 

 


 

 

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