Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Stadtrat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Zur Finanzierung der Straßenbauarbeiten in der Heilbachstraße werden Vorausleistungen in Höhe von etwa 100 % des voraussichtlich anfallenden Ausbaubeitrages in zwei Raten zu den Fälligkeitsterminen 20.10.2011 und 20.01.2012 erhoben.

 


Ausschussmitglied Kaiser erkundigt sich, nach welchem Recht der Straßenausbau erfolgen werde.

 

Bürgermeister Heller und Herr Schmidt (Leiter Rechtsamt) erklären, es komme auf den Zeitpunkt an, zu dem die Beitragspflicht eintrete. Bei einmaligen Beiträgen trete diese mit der technisch endgültigen Herstellung und dem Eingang der letzen Unternehmerrechnung ein. Die technisch endgültige Herstellung der betroffenen Straße sei laut Vorlage bis Dezember 2011 vorgesehen. Warte man dann noch auf die Unternehmerrechnung, werde voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2012 die Beitragspflicht eintreten. Nach dann geltendem Recht würden die Beiträge festgelegt.

Habe die Stadt dann eine neue Satzung mit der Festlegung von wiederkehrenden Beiträgen und die Anlieger hätten nach aktuellem Recht schon Vorleistungen gezahlt, müssten diese erstattet werden.

 

Ausschussmitglied Kroh fragt sich, ob nicht durch einen heutigen Beschluss und den damit fälligen Vorleistungen schon Recht gesetzt werde.

 

Herr Schmidt verneint dies. 

 

Ausschussmitglied Schanne-Raab kritisiert die kurzen Abstände zwischen den beiden Fälligkeitsterminen.

 

Ausschussmitglied Rimbrecht erkundigt sich, ob im Falle eines positiven Beschlusses gesichert sei, dass der Stadtrat noch in diesem Jahr eine neue Satzung mit der Einführung der wiederkehrenden Beiträge erlassen werde und die Anlieger damit nach neuem Recht zahlen müssten. Könne man dies nicht garantieren, könne er dem Ausbau (speziell der Herzog-Wolfgang-Straße) nicht zustimmen.

 

Bürgermeister Heller erinnert daran, es handle sich derzeit nur um die Planung des Ausbaus.

 

Ausschussmitglied Kaiser gibt an, die FDP-Fraktion werde nicht grundsätzlich dem Beschluss nicht zustimmen, aber zum jetzigen Zeitpunkt könne sie dies nicht, da es der Fraktionsmeinung zu den wiederkehrenden Beiträgen widerspreche.

 

Ausschussmitglied Dr. Hitschler erkundigt sich, ob die Verwaltung zur Vorbereitung der Einführung der wiederkehrenden Beiträge nicht die notwendigen Vorbereitungen getroffen habe, um im Falle eines Beschlusses, mit den Ausbaumaßnahmen beginnen zu können.

 

Herr Schmidt gibt an, er halte die Verwaltung vor einer positiven Beschlussfassung über die Einführung für nicht berechtigt, notwendige Daten zu erfassen, da der Aufwand hierfür ohne einen endgültigen Beschluss nicht gerechtfertigt sei.

 

Ausschussmitglied Düker kritisiert die ablehnende Haltung der Verwaltung. Der Rat fordere beispielhafte Rechnungen, damit er eine Entscheidung zum Thema wiederkehrende Beiträge treffen könne. Nun gebe die Verwaltung an, sie könne keine Daten ohne den Beschluss erheben.

 

Herr Schmidt erklärt, mit einem endgültigen Beschluss werde die Verwaltung die konkreten Daten erheben können. Außerdem müsse der Rat die Wahl der Abrechnungsgebiete zwingend festlegen. Die Höhe des städtischen Anteiles müsse in der Satzung festgehalten werden. Entscheide man sich für mehrere Abrechnungsgebiete, müssten auch mehrere städtische Anteile festgelegt werden. Ohne notwendige Grundsatzentscheidungen, wie z.B. diese, könne keine Satzung angefertigt werden. 

 

Ausschussmitglied Wilhelm stellt den Antrag, die Diskussion über wiederkehrende Beiträge auf TOP II/1 zu verschieben.

 

Ausschussmitglied Rimbrecht erklärt, die Diskussion an dieser Stelle sei relevant für die Entscheidung über diesen Punkt, weil man nur dann zustimmen könne, wenn man keine Rechtslage vorwegnehme, die dann nicht mehr änderbar sei.

Zudem gibt er an, da die wiederkehrenden Beiträge nach fünf Jahren exakt abgerechnet werden, könne die Verwaltung geschätzte Werte angeben. Eine exakte Datenerhebung wäre jetzt völlig unwirtschaftlich und nicht notwendig.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Diskussion über wiederkehrende Beiträge auf TOP II/1 zu verschieben.

 

An der Abstimmung nahmen 14 Ausschussmitglieder teil.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

2

 

 

An der Abstimmung nahmen 14 Ausschussmitglieder teil.

 

Verteiler:

Amt 60

Amt 60/62

Amt 60/66

Amt 20