Beschluss: TOP ohne Abstimmung

 

 

 


Ortsvorsteher Dettweiler erinnert an die zuletzt im Rahmen der Aufstellung des Doppel­haushalts 2019/2020 erfolgte Anregung des Ortsbeirates hinsichtlich Neubau der Straße „Am Bornrech“ im Teilbereich vom Wasserreservoir zum Neubaugebiet „Auf Äckerchen“.

Der Vorsitzende weist darauf hin, hierbei handele es sich nach wie vor um einen Feldwirt­schaftsweg. Insbesondere im Hinblick auf o. g. Neubaugebiet wäre dieser für den Verkehr (An- sowie Abfahrstrecke) ungeeignet, was insbesondere bei Begegnungsverkehr proble­matisch wäre.

Die derzeitige Verkehrssituation könne nicht dauerhaft so bestehen bleiben, wobei ein über „wiederkehrende Beiträge“ finanzierbarer Ausbau hier allerdings nicht möglich sei.

Deshalb müssten sämtliche anfallenden Ausbaukosten als Gemeindestraße (einschließlich Bürgersteige und Beleuchtung) seitens der Stadt Zweibrücken finanziert werden (gem. Kostenschätzung ca. 400.000,00 € - 500.000,00 €).

Vor einem Ausbau wäre zunächst eine Umwidmung als Gemeindestraße erforderlich. Sodann müssten Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke geführt werden.

Vorläufig sollte die Fahrbahn zumindest mit einer sog. „Dünndecke“ versehen werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Watson weist darauf hin, der Zustand o. g. Verbindungsstrecke ver­schlechtere sich kontinuierlich, so dass zu befürchten wäre, dass ein Befahren in ca. 5 Jahren nicht mehr möglich sein werde.

Weder seitens der Verwaltung noch seitens der Jagdgenossenschaft würden hier Instand­setzungsarbeiten durchgeführt.

 

Ortsbeiratsmitglied Kiepfer bemerkt, insbesondere bei Starkregenereignissen würde hier Schottermaterial weggeschwemmt, wodurch sich die Unfallgefahr noch erhöhe.

 

Im Anschluss daran spricht Ortsvorsteher Dettweiler den ebenfalls bereits im Rahmen der Anregungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 beantragten Rückbau des Anwesens Hengstbacher Straße 100 samt gegenüber befindlicher Scheune an.

Hier würden bereits seit Jahren keinerlei Pflegearbeiten mehr durchgeführt, weshalb die Verkehrssicherheit u. a. durch umfangreiches Unkrautwachstum und herabfallende Ziegel beeinträchtigt sei.

Die Gebäudesubstanz wäre äußerst marode, weshalb praktisch nur noch ein Rückbau in Frage komme.

 

Ortsbeiratsmitglied Wolf ist der Auffassung, gegenüber den Eigentümern sollten seitens der Bauverwaltung alle möglichen Maßnahmen mit Nachdruck betrieben werden, welche für eine Klärung dieser Problematik geeignet wären (Ersatzvornahme samt Rechnungs­stellung, Einleitung des Verfahrens zum Rückbau der Gebäude, ggf. Erwerb der Gebäude).

 

Der Vorsitzende schließt sich dieser Auffassung an.

 

Weitere haushaltsrelevante Anregungen werden nicht geäußert.


 

Seitens des Ortsbeirates werden somit folgende Maßnahmen zur Aufnahme in die Haus­haltsplanung (Doppelhaushalt 2021/2022) beantragt:

 

-      Neubau der Straße „Am Bornrech“ im Teilbereich vom Wasserreservoir zum Neubaugebiet „Auf Äckerchen“

-    Umwidmung als Gemeindestraße

-    Grundstücksverhandlungen

 

-      Rückbau des Anwesens Hengstbacher Str. 100 samt gegenüber befindlicher Scheune

 

 


 

 

Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 20 – 1 x

Amt 60 – 1 x

Amt 60/63 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 1 x