Beschluss: TOP ohne Abstimmung

 

 

 


Ortsbeiratsmitglied G. Beckmann spricht die vor einigen Jahren am Ende der Verlängerung Lindenhofstraße (Feldwirtschaftsweg) am Waldrand der „Kugelfang“ aufgestellte Sitz­gruppe (ein Tisch sowie 2 Bänke) an.

In diesem Bereich habe sie Müllansammlungen festgestellt, weshalb hier die Aufstellung eines Mülleimers zweckmäßig wäre.

 

Der Vorsitzende erklärt, zwar wäre dies unproblematisch in Eigenleistung möglich
– jedoch müsse sodann sichergestellt sein, dass der Müll regelmäßig entsorgt werde, was ggf. seitens Mitarbeiters des UBZ erfolgen könnte.

 

Sodann macht Ortsbeiratsmitglied Wolf auf nachfolgend genannte, insgesamt 10 Punkte aufmerksam:

 

Radweg zwischen Ixheim (Aldi) und Mittelbach

Im Bereich des Radweges seien Anfang 2020 neue Leitungen verlegt worden, weshalb die komplette Teerdecke entfernt und – nach Abschluss der Arbeiten – wieder neu verlegt worden sei.

Die neue Teerdecke weise gravierende Mängel auf (insgesamt deutlich schlechter als zuvor – insbesondere sehr wellig).

Deshalb sollte die bauausführende Firma seitens der Verwaltung/Stadtwerke zur Nachbes­serung aufgefordert werden.

 

Radweg zwischen der Eichenhofbrücke und dem Bickenaschbacherhof (Gemarkung Hornbach)

Aufgrund starker Niederschläge in den Wintermonaten sei es an mehreren Stellen zu Aus­waschungen und Beschädigungen der wassergebundenen Decke gekommen, weshalb eine Sanierung der betreffenden Bereiche erfolgen könnte.

 

Regenrückhaltebecken im Bereich „Auf Äckerchen“

Er frage sich, welche Arbeiten bei der Renovierung/Erneuerung des Regenrückhalte­beckens genau durchgeführt worden sind.

Lt. Auskunft einer Anwohnerin seien die im alten Regenrückhaltebecken befindlichen Behälter (sog. „Colakisten“), welche gestapelt den Hohlraum des Beckens gebildet hätten, entsorgt und das Becken komplett mit Schotter befüllt worden.

Ist dies zutreffend?

Wenn dies der Fall sein sollte, bitte er um Auskunft, ob das Regenrückhaltebecken noch die gleiche Speicherkapazität wie früher habe.

 

Ortsvorsteher Dettweiler erklärt, gem. Rücksprache mit Frau Hartfelder (UBZ) seien tat­sächlich einige defekte Behälter (sog. „Colakisten“) entsorgt und Schotter eingebracht worden.

Diese Maßnahme sei mittlerweile abgeschlossen.

 

Ortsbeiratsmitglied Wolf bemerkt, hier sei ein Wendeplatz (Wendehammer) für anlie­fernde Baufahrzeuge neu erstellt worden. Er frage sich, ob dieser dauerhaft erhalten bleibe oder ob er wieder zurückgebaut werde.


 

Wiederherstellung der Breitensteinstraße nach o. g. Baumaßnahme

Infolge Schwerlastverkehr (im Zusammenhang mit den Arbeiten an dem Regenrückhalte­becken) habe sich der Zustand der Breitensteinstraße gravierend verschlechtert (im mittleren Bereich – d. h. zwischen dem Neubaugebiet „Auf Äckerchen“ und der Einfahrt zur Grundschule).

Deshalb sollten die Schäden repariert werden – d. h. die Straße sollte wiederhergestellt werden.

Evtl. würden die entstehenden Kosten von einer Versicherung der Baufirma getragen.

 

Landespflegerische Ausgleichsflächen „Auf Äckerchen“ bzw. Mertelstraße (am Wasserreservoir)

Er frage sich, wer hier Mäharbeiten durchführt und wie oft diese erfolgen.

Wird hierfür ein Entgelt gezahlt oder sind die Flächen verpachtet?

Außerdem frage er sich, ob die Flächen als Streuobstwiese angemeldet seien und die Stadt Zweibrücken dafür Zuschüsse erhalte.

Hinsichtlich Pflege der angepflanzten Bäume erkundigt er sich, ob deren Rückschnitt angedacht sei.

Außerdem weist Ortsbeiratsmitglied Wolf darauf hin, dass besonders im oberen Bereich an der Mertelstraße der Wildschutzzaun teilweise umgedrückt bzw. teilweise nicht mehr vor­handen sei (evtl. aufgrund des hochgewachsenen Grases aktuell nicht mehr sichtbar). Wird der Wildschutzzaun komplett demontiert?

 

Abdichtung Dorfbrunnen Hengstbach

Nachdem in der Sitzung des Ortsbeirates am 30.09.2019 darauf hingewiesen worden wäre, dass der Brunnen undicht sei, wäre in der nächsten Sitzung am 28.11.2019 seitens der Ver­waltung (Stadtbauamt) zugesagt worden, dass die erforderlichen Arbeiten nach der Frost­periode durchgeführt würden.

Seines Wissens wäre diesbezüglich bislang noch nichts erfolgt.

 

Ortsbeiratsmitglied Watson erklärt, im November 2019 wären hier bereits Arbeiten seitens Mitarbeitern des UBZ vorgenommen worden. Evtl. habe es sich dabei um entsprechende Reparaturarbeiten gehandelt.

 

Sanierung der L 465 im Teilbereich ab Ortsende Mittelbach (Richtung Altheim) bis zur Landesgrenze

In o. g. Teilbereich sei die Landesstraße in einem schlechten Zustand, welcher sich stetig noch weiter verschlechtere.

Er bitte diesbezüglich beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) nachzufragen, welche Planungen zur Verbesserung der bestehenden Situation bestünden (möglichst mit zeitlicher Angabe der Sanierungsarbeiten).

 

Baumaßnahme Hengstbacher Straße 49 bis Abzweigung der Straße „Am Glocken­berg“

Er frage sich, welche Arbeiten hier aktuell durchgeführt werden. Können keine vorhande­nen Leerrohre genutzt werden?


 

Aufstellung von Pfosten

-    in der Breitensteinstraße (nach der Einfahrt zur Grundschule – zu Beginn der geraden Verbindungsstrecke Richtung Hengstbach)

-    in Höhe des Anwesens „Auf Äckerchen 26“

Nachdem diese Thematik im Rahmen der Sitzung des Ortsbeirates am 30.09.2019 seitens einer Einwohnerin vorgebracht wurde, sei dieses Anliegen bei der letzten Sitzung des Arbeitskreises für Verkehrssicherheit am 27.05.2020 behandelt worden.

Der neu gesetzte Pfosten im Bereich Breitensteinstraße sei überflüssig, weshalb möglichst eine entsprechende Umsetzung an die empfohlene Stelle erfolgen sollte.

Der zweite neu gesetzte Pfosten im Bereich „Auf Äckerchen“ könnte problemlos umfahren werden.

 

Ortsvorsteher Dettweiler berichtet aus o. g. Sitzung des Arbeitskreises für Verkehrssicher­heit, in der zu dieser Thematik Folgendes ausgeführt worden wäre: „obwohl hier ein Sack­gassenschild steht, wird der Weg häufig als „Schleichweg“ nach Hengstbach genutzt, was zu einer Gefährdung der Kinder in dem Wohngebiet „Auf Äckerchen“ sowie zu einer Lärmbelästigung der Anwohner führt.

Es wird beschlossen, zwei Pfosten aufzustellen.“

 

Instandsetzung von Feldwirtschaftswegen

In den letzten Jahren seien im Gemarkungsbereich Mittelbach/Hengstbach kaum noch Pflegearbeiten durchgeführt worden (z. B. Schlaglöcher durch Einbau von Schottermaterial ausbessern usw. im Glockenweg/Blieserweg Richtung Wald).

Gleiches gelte hinsichtlich der Reinigung von Querrinnen/Wasserrinnen (z.B. Wacholder­straße Richtung Wald, Firma Lehner hoch zur Rothecke etc.).

Aufgrund der fehlenden Pflege würden Folgeschäden verursacht (abgeschwemmtes Erd­reich im Oberflächenbereich).

Darüber hinaus wäre seit geraumer Zeit kein Rückschnitt in den Randheckenbereichen mehr erfolgt (z. B. Blieserweg Richtung Wald etc.), was auch für die Mäharbeiten in den Randstreifenbereichen gelte (z. B. Glockenweg, Blieserweg etc.).

 

Ortsvorsteher Dettweiler erklärt, nur durch Einstellung diesbezüglicher Haushaltsmittel in ausreichender Höhe seien Verbesserungen der geschilderten Problematik zu erwarten.

 

Ortsbeiratsmitglied Watson rät, in die Pflege der Feldwirtschaftswege sollte u. a. auch die Jagdgenossenschaft involviert werden.

 

Im Anschluss daran spricht Ortsbeiratsmitglied G. Beckmann den in Richtung „Kugel­fang“ führenden Lindenhofweg (Verlängerung der Lindenhofstraße) an, welcher wegen des hier vorhandenen groben Schottermaterials für Personen mit Rollatoren oder Kinder­wagen etc. kaum begehbar sei, weshalb der Weg entweder mit einer Teerdecke oder zumindest mit feinkörnigerem Schottermaterial versehen werden sollte.

Hierauf habe sie erstmals im Jahr 2009 hingewiesen.

Der Vorsitzende bittet diesbezüglich Herrn Mannschatz (UBZ) zu informieren.

 

Ortsvorsteher Dettweiler weist auf den extrem schlechten Zustand des sog. Schlauweges hin, welcher deshalb mittlerweile kaum noch als Feldwirtschaftsweg genutzt werden könnte.


 

Sodann macht Ortsbeiratsmitglied H. Beckmann auf die Absenkung eines Kanaldeckels in Höhe Anwesen Werner (Mertelstraße 2) aufmerksam, wodurch hier die Verkehrssicherheit gefährdet wäre.

Deshalb sollte diese Gefahrenstelle umgehend beseitigt werden.

 

Ortsbeiratsmitglied S. Hohlaus erinnert an die Anregung aus der Sitzung des Ortsbeirates am 30.09.2019, wonach im Bereich Kinderspielplatz Mittelbach – d. h. an der Treppe in Richtung Altheimer Straße – wegen Unfallgefahr eine kleine Tür installiert werden sollte, zumal sich die Treppe direkt neben dem Spielbereich für Kleinkinder befinde.

Ortsvorsteher Dettweiler bittet diesbezüglich beim Jugendamt bzw. UBZ nachzufragen.

 

Sodann weist Ortsbeiratsmitglied Watson auf den im Rahmen der Sitzung des Ortsbeirates am 30.09.2019 gestellten Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion zwecks Aufstellung einer Bücherstation hin, welcher seitens des Ortsbeirates in der Sitzung am 28.11.2019 grund­sätzlich befürwortet worden sei.

Sie erkundigt sich nach dem Sachstand dieser Angelegenheit.

 

Ortsbeiratsmitglied Kiepfer erklärt, bezüglich des beabsichtigten Standortes im Bereich Dorfbrunnen Hengstbach seien zunächst Details hinsichtlich Beleuchtung etc. zu klären, bevor – wegen des genauen Standortes – Kontakt mit der Grundstücksverwaltung aufge­nommen werde.

 

Ortsvorsteher Dettweiler bemerkt, bezüglich des zweiten angedachten Standortes im Bereich „ehemaliger Schulhof“ (Parkplatzfläche zwischen Dorfgemeinschaftshaus Mittel­bach und Kirche) sei zu beachten, dass sich der größere Teil dieser Fläche im Eigentum der Kirchengemeinde befinde, weshalb ggf. deren Einverständnis einzuholen wäre. Lediglich eine kleine Teilfläche sei in städtischem Eigentum.

 

Ortsbeiratsmitglied Kiepfer sagt zu, bezüglich des Standortes im Bereich Dorfplatz Hengstbach werde er sich mit der Stadt Zweibrücken (Grundstücksverwaltung) in Ver­bindung setzen und ggf. eine Ortsbegehung vereinbaren.

 

Ortsbeiratsmitglied Watson erklärt, sie sei bereit, hier eine „Bücherpatenschaft“ zu über­nehmen – d.h. sie werde sich um die Pflege/Unterhaltung der Bücherstation kümmern sowie das Angebot an Büchern etc. koordinieren.

 

Ortsbeiratsmitglied Knecht erachtet die Friedhofspflege vor Ort als derzeit unzureichend (insbesondere starkes Unkrautwachstum etc.), weshalb hier zusätzliche Arbeitseinsätze (Erhöhung der Pflegeintervalle) erforderlich seien.

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden, längeren Aussprache weist Ortsbeiratsmit­glied Strauß darauf hin, im Bereich des Gräberfeldes für Urnenerdbestattungen fehle eine entsprechende Kennzeichnung.

 

Sodann stellt Ortsbeiratsmitglied Knecht fest, von Altheim bis in Höhe Eichenhof sei der Radweg fertig gestellt. Allerdings stehe dessen Weiterführung im Wiesental der Bickenalb (entlang des Stadtteils Mittelbach) derzeit immer noch aus.

Er erkundigt sich nach dem Sachstand dieser Angelegenheit.


 

Der Vorsitzende berichtet, die Planung zum Weiterbau des Radweges ab Ortseingang Mittelbach wäre bereits vor Jahren seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) beanstandet – d.h. dauerhaft zurückgestellt – worden.

Sollte dieses Projekt in den nächsten Jahren wieder zur Debatte stehen, müsse unbe­dingt bereits im Vorfeld mit dem Nachfolger von Herrn Klinger (Birkhauserhof) eine Verein­barung zwecks Überquerung seiner Grundstücke getroffen werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Wolf rät, die Verwaltung sollte sich zunächst um eine Option zur dauerhaften Durchfahrt bemühen.

 

Sodann erkundigt sich Ortsbeiratsmitglied Knecht, wer für die Pflege der Blumenampeln (u.a. bewässern etc.) zuständig sei.

 

Der Vorsitzende antwortet, viele Anwohner hätten „Patenschaften“ für die vor ihren An­wesen befindlichen Blumenampeln übernommen – d.h. sie würden diese regelmäßig be­wässern sowie düngen.

Diesem Personenkreis würden Düngemittel kostenlos zur Verfügung gestellt.

Jedoch wären nicht alle Anwohner hierzu bereit.

 

Im Anschluss daran regt Ortsbeiratsmitglied Knecht die Anbringung von Reflektoren in einem Teilbereich der Mertelstraße an (in Höhe der Linkskurve – aus Richtung „Kugel­fang“ kommend – unmittelbar vor der Bebauung), um diesen scharfen Kurvenbereich in den Nachtstunden rechtzeitig erkennen zu können. Diese Maßnahme wäre insbesondere für wenig ortskundige Personen sinnvoll.

 

Ortsbeiratsmitglied Christ bemerkt, aus einem am heutigen Tag erschienenen Presseartikel habe er erfahren, dass seitens des Ortsbeirates Rimschweiler ein Vorschlag zur Gestaltung des neuen Verkehrskreisels in Höhe „Nagelwerk“ erfolgt wäre (Wildblumenwiese mit Pflug und Heuwagen).

Er frage sich, ob ein solcher Vorschlag auch seitens des Stadtteiles Mittelbach erfolgen sollte.

 

Ortsvorsteher Dettweiler wird sich diesbezüglich mit dem Leiter des Landesbetriebs Mobilität (LBM), Herrn Lutz, in Verbindung setzen.

 

Sodann informiert der Vorsitzende über die Sitzung des Arbeitskreises für Verkehrssicher­heit am 27.5.2020, wobei u.a. auch folgende Anregungen bezüglich des Stadtteils Mittel­bach besprochen worden seien:

 

Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Ortsdurchfahrt (Altheimer Straße)

-    Verstärkte Polizeikontrollen (Geschwindigkeitskontrollen)

-    Einzeichnung von Parkbuchten im Fahrbahnbereich

-    Kontrollen in den Bereichen bereits eingezeichneter Parkbuchten seitens Mitarbeitern des Ordnungsamtes (wegen behinderndem Parken)

Es sei der Eindruck entstanden, dass in der Ortsdurchfahrt Mittelbach häufig zu schnell gefahren werde. Geschwindigkeitsmessungen hätten jedoch ergeben, dass die Durch­schnittsgeschwindigkeit unter 50 km/h liege.


 

Er habe betont, dass er auf keinen Fall eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anstrebe. Herr H. Beckmann habe vorgeschlagen, am Ortseingang von Altheim kommend fünf bis sechs Parkbuchten einzuzeichnen, damit der Verkehr dort ausgebremst werde.

 

Der Leiter der Polizeiinspektion Zweibrücken, Herr Mahl, habe mitgeteilt, dass momentan geplant sei, in der Altheimer Straße verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

 

Schaffung eines Fußgängerüberweges (sog. „Zebrastreifen“) bzw. einer Fußgänger­ampel in der Ortsdurchfahrt (Altheimer Straße) in Höhe des ehemaligen Gasthauses „Zur Saarpfalz“

 

Ausweisung eines auf 30 km/h geschwindigkeitsreduzierten Bereiches auf einer Länge von ca. 100 m in Höhe o.g. Fußgängerüberweges bzw. Fußgängerampel (Altheimer Straße)

Er habe vorgetragen, dass in diesem Bereich aufgrund der Nähe der Schule und des Kindergartens häufig kleine Kinder unterwegs seien. Da der Gehweg dort sehr schmal sei, habe er die Befürchtung, dass durch die Sogwirkung von LKWs Kinder auf die Fahrbahn gezogen werden könnten.

Von daher wäre es für ihn denkbar, einen kleinen Bereich dort als 30 km/h-Bereich auszu­weisen.

 

Eine Geschwindigkeitsreduzierung sei lediglich aufgrund eines Fußgängerüberweges nicht statthaft.

Ob eine Zulassung bezüglich der Nähe von Schule und Kindergarten gegeben sei, müsse mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) geklärt werden, da hierzu dessen Zustimmung notwendig sei.

Die Anlegung eines „Zebrastreifens“ setze voraus, dass die Straße von 50 Personen pro Stunde überquert werde. Ob dies an dieser Stelle der Fall sei, könne nur durch eine Ver­kehrszählung festgestellt werden.

 

Nach einer Diskussion unter den Teilnehmern des Arbeitskreises sei die Idee eines Zebra­streifens verworfen worden und eine Fußgängerampel als die sinnvollere und sicherere Alternative angesehen worden.

 

Es sei beschlossen worden, die Machbarkeit zu prüfen. Dies setze eine Verkehrszählung durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) voraus.

 

Aufstellung von Pfosten

-    in der Breitensteinstraße (nach der Einfahrt zur Grundschule - zu Beginn der geraden Verbindungsstrecke Richtung Hengstbach)

-    in Höhe des Anwesens „Auf Äckerchen 26“

Obwohl hier ein Sackgassenschild stehe, werde der Weg häufig als „Schleichweg“ nach Hengstbach genutzt, was zu einer Gefährdung der Kinder im dem Wohngebiet „Auf Äckerchen“ sowie zu einer Lärmbelästigung der Anwohner führe.

Es sei beschlossen worden, zwei Pfosten aufzustellen.


 

Aufstellung von Verkehrsschildern bzw. Aufbringung von Markierungen zwecks Vorfahrtsregelungen in den Bereichen der beiden Ausfahrten vom Neubaugebiet „Auf Äckerchen“ auf die Straße „Am Bornrech“

Da es sich hier um eine 30-Kilometer-Zone handele und dort die Rechts-vor-Links-Regel gelte, würden keine zusätzlichen Markierungen aufgebracht und auch keine Schilder aufgestellt.

 

 


 

 

Verteiler:
Amt 32 – 1 x

Amt 41 – 1 x

Amt 51 – 1 x

Amt 60 – 1 x

Amt 60.3.1 – 1 x

Amt 60.3.2 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/65 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 81 – 1 x

Amt 84 – 4 x