Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende gibt die in der Vorlage genannten unerheblichen überplanmäßigen Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 GemO bekannt:

 

1. Bei Produkt 36.6.001.00, Sachkonto 08290000, Untersachkonto 46010.93500 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, beantragte Überschreitung 2.854,63 Euro im Haushaltsjahr 2011.

 

2. Bei Produkt 36.5.001.00, Sachkonto 08290000, Untersachkonto 46430.93500 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, beantragte Überschreitung 1.405,04 Euro im Haushaltsjahr 2011.

 

3. Bei Produkt 24.2.001.02, Sachkonto 08224000, Untersachkonto 29300.93500 Landeszuweisung für Beschaffung EDV-Hardware Schulbuchausleihe, beantragte Überschreitung 1.500,00 Euro im Haushaltsjahr 2011


 

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