Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

a)   In Abweichung von den allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Stadt Zweibrücken ist es bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Kindertagesstätten freier Träger ausreichend, die „Betriebspflicht“ der Kindertagesstätte für eine Nutzungsdauer von 20 Jahren über die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit abzusichern.

 

b)   Den in der ursprünglichen Vereinbarung vorgesehenen Passus, dass sich die freien Träger verpflichten, wie bisher unter Berücksichtigung des pauschalen städtischen Sachkostenzuschusses die Sachkosten für ihre Kindertagesstätten ab in Kraft treten der Vereinbarung für 20 Jahre zu tragen wird aus den jeweils zu schließenden Vereinbarungen herausgenommen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Stadtratsdrucksache Nr. 147.

 

Ratsmitglied Rimbrecht erklärt, dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde, da er mit der Regelung der Dienstbarkeit nicht einverstanden sei.

 

Ratsmitglied Wilhelm schlägt vor, in Zukunft eine andere Verfahrensweise zu wählen.

 

Der Stadtrat fasst folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

34

Nein:

0

Enthaltung:

2

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 51