Sitzung: 08.09.2020 Sportausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat —
analog zur Handhabung bei vergleichbar gelagerten Fällen - eine Pauschale für
die Bandenwerbung des SVN Zweibrücken in Höhe von 500,00 € zu erheben.
Beigeordnete Rauch
verweist auf die Vorlage und erläutert diese.
Frau Bauer möchte
wissen, wie viel Gebühren die Stadt dem SVN Zweibrücken während des
Insolvenzverfahrens gestundet habe.
Herr Deller teilt
mit, dass der SVN Zweibrücken zu Beginn des Insolvenzverfahrens einen Antrag an
den Oberbürgermeister gestellt habe und diesem Antrag wurde stattgegeben. Alles
Weitere wurde dann über die Stadthauptkasse abgewickelt. Seines Wissens müsste
sich die Summe auf 2.000,00 € belaufen.
Herr Stephan
frägt, wieso es feste Pauschalen bei der Bandenwerbung gäbe und die Gebühr
nicht abhängig von der Höhe der Einnahmen der Bandenwerbung festgesetzt werde.
Herr Uhland teilt
mit, dass die Verwaltung über Jahre hinweg die Gebühren von den Bruttoeinnahmen
aus der Bandenwerbung berechnet habe.
Die Verwaltung sei dann der Auffassung gewesen, die Bandenwerbung im Durchschnitt anzupassen und zu pauschalieren, da dies für beide Seiten von Vorteil gewesen sei.
Der Sportausschuss
fasst daraufhin e i n s t i m m i
g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
13 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 13 Mitglieder teil.