Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat — analog zur Handhabung bei vergleichbar gelagerten Fällen - eine Pauschale für die Bandenwerbung des SVN Zweibrücken in Höhe von 500,00 € zu erheben.

 


Beigeordnete Rauch verweist auf die Vorlage und erläutert diese.

 

Frau Bauer möchte wissen, wie viel Gebühren die Stadt dem SVN Zweibrücken während des Insolvenzverfahrens gestundet habe.

Herr Deller teilt mit, dass der SVN Zweibrücken zu Beginn des Insolvenzverfahrens einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt habe und diesem Antrag wurde stattgegeben. Alles Weitere wurde dann über die Stadthauptkasse abgewickelt. Seines Wissens müsste sich die Summe auf 2.000,00 € belaufen.

Herr Stephan frägt, wieso es feste Pauschalen bei der Bandenwerbung gäbe und die Gebühr nicht abhängig von der Höhe der Einnahmen der Bandenwerbung festgesetzt werde.

 

Herr Uhland teilt mit, dass die Verwaltung über Jahre hinweg die Gebühren von den Bruttoeinnahmen aus der Bandenwerbung berechnet habe.

Die Verwaltung sei dann der Auffassung gewesen, die Bandenwerbung im Durchschnitt anzupassen und zu pauschalieren, da dies für beide Seiten von Vorteil gewesen sei.

 

Der Sportausschuss fasst daraufhin   e i n s t i m m i g   folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 13 Mitglieder teil.