Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Ortsvorsteher Körner erinnert zunächst an den tödlichen Verkehrsunfall, welcher sich am 24.07.2020 auf der K1 im Bereich Wattweilertal ereignet habe.

Noch am selben Tag habe er an einem Ortstermin mit UBZ teilgenommen, um Maßnahmen zur künftigen Vermeidung solch gravierender Unfälle zu eruieren, wobei u.a. über die An­bringung von Leitplanken diskutiert worden sei.

Bereits am 27.07.2020 habe er sich in diesem Zusammenhang mit dem Leiter der Polizei­inspektion Zweibrücken, Herrn Mahl, in Verbindung gesetzt.

Herr Mahl habe von der Anbringung von Leitplanken vehement abgeraten, wobei er die hier geltende Geschwindigkeitsbeschränkung als ausreichend erachtet habe.

 

Der Vorsitzende berichtet weiter, die K1 sei im Bereich Wattweilertal sehr gut ausgebaut, wobei für diesen außerörtlichen Teilbereich der Straße trotzdem eine Geschwindigkeits­reduzierung auf 70 km/h angeordnet worden wäre. Hierfür wären mehrere enge, d.h. gefähr­liche Kurvenbereiche maßgebend gewesen.

Vor dem Kurvenbereich, in dem sich der Unfall ereignet habe, sei als Sofortmaßnahme die Aufstellung eines zusätzlichen Verkehrsschildes vorgesehen, was spätestens bis Monats­­ende September 2020 erfolgen werde.

Außerdem werde in diesem Kurvenbereich seitens der Polizeiinspektion ein Verkehrsüber­­wachungsgerät während einer Dauer von ca. ein bis zwei Wochen installiert, welches in beiden Fahrtrichtungen die Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer erfasse.

Werde sodann festgestellt, dass die hier vorgeschriebene Geschwindigkeit von 70 km/h des Öfteren deutlich überschritten werde, seien in einem speziellen Arbeitskreis Beratungen zur Verkehrsberuhigung beabsichtigt.

 

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden, kürzeren Aussprache werden die im Zusam­menhang mit o.g. Unfall erforderlichen zwei Baumfällungen angesprochen. Falls Neuan­pflanzungen erfolgen würden, sollte es sich dabei möglichst um keine kleinwüchsigen Bäume handeln.

Außerdem wird in den engen Kurvenbereichen die Aufstellung von rot-weißen Barken angeregt, welche ggf. auch an Bäumen angebracht werden könnten.

 

Der Vorsitzende erklärt, im Zusammenhang mit o.g. Geschwindigkeitsbegrenzung sei hierauf bewusst verzichtet worden.

Allerdings könnte er sich hier die Aufstellung größerer, mit Signalfarben versehener Schilder vorstellen.

 

Ortsbeiratsmitglied Brünisholz rät, an der besonders neuralgischen Engstelle der Straße sollte eine Vorfahrtsregelung mittels Pfeilen erfolgen.

 

Ortsvorsteher Körner weist darauf hin, die Fahrbahnbreite wäre auch hier ausreichend, weshalb seitens des Ordnungsamtes (Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) nach Beendigung des Straßenneubaues hiervon abgesehen worden wäre.

Allerdings sollten Sichtbehinderungen (d.h. Hecken) in engen Kurvenbereichen beseitigt werden.

 

Verteiler:

Amt 32 – 1 x

Amt 84 – 1 x