Beschluss: einstimmig beschlossen

Ortsvorsteher Körner berichtet, im Zusammenhang mit der im Spätsommer 2019 in Angriff genommenen Baumaßnahme bezüglich Verkehrskreisel in Höhe „Nagelwerk“ – Ixheim sei eine Straßensperrung sowie die Sperrung der dortigen Autobahnauffahrt erforderlich geworden.

Die entsprechende Umleitungsstrecke verlaufe über die Straße „Etzelweg“, wobei hier allerdings eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bestehe.

Deshalb würden viele Kraftfahrzeugführer, welche in Richtung Saarland unterwegs wären, durch den Stadtteil Wattweiler und hier insbesondere durch die sog. „Buchklamm“/Kirch­hofstraße fahren.

Im unteren Teil der Kirchhofstraße (Heckenbereich) sei es deshalb – infolge Begegnungs­verkehr – bereits zu gefährlichen Verkehrssituationen – insbesondere auch für Fußgänger auf dem Bürgersteig – gekommen.

Außerdem werde die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ in Höhe Einmündung Mauritius­ring von bergabwärts fahrenden Kraftfahrzeugführern oftmals missachtet.

Diesbezüglich habe er sich bereits mit dem Ordnungsamt (Sachgebiet Straßenverkehrsan­gelegenheiten) in Verbindung gesetzt. Auch habe er eine „inoffizielle Verkehrszählung“ an einem Werktag durchgeführt, wobei er festgestellt habe, dass während einer Stunde (im Zeitraum von 6.15 Uhr bis 7.15 Uhr) insgesamt 52 Pkws die „Buchklamm“ bergabwärts befahren hätten, wovon es sich um 18 Fahrzeuge mit französischem Kennzeichen gehan­delt habe und ihm lediglich 4 Fahrzeuge von Wattweiler Einwohnern aufgefallen wären. Trotzdem wäre seitens des Ordnungsamtes kein Handlungsbedarf gesehen worden.

Bei der „Buchklamm“ handele es sich um einen Feldwirtschaftsweg, welcher im Unterhal­tungsprogramm des UBZ enthalten wäre.

Die Voraussetzungen zur Umwidmung als Kreisstraße seien hier derzeit nicht gegeben.

Die bestehende Beschilderung sei verwirrend, da bergaufwärts keinerlei Geschwindigkeits­begrenzung bestehe, während bergabwärts lediglich 30 km/h gefahren werden dürfe.

Als sinnvolle Maßnahme zur Entschärfung o.g. Verkehrsproblematik erachte er eine Frei­gabe der „Buchklamm“ lediglich für landwirtschaftlichen Verkehr sowie Anliegerverkehr – d.h. Durchfahrtverbot für den sonstigen Verkehr, was der Klassifizierung als Feldwirt­schaftsweg entsprechen würde.

Ortsbeiratsmitglied Dr. Becker bemerkt, wenn die bergabwärts vorgeschriebene Geschwin­digkeit von 30 km/h eingehalten werde, sei die Verkehrssituation entschärft, was über­wacht werden sollte.

Als gravierendstes Problem erachtet der Vorsitzende den Begegnungsverkehr im unteren Bereich der Kirchhofstraße (in Höhe der Hecke), da hier die Straße sehr eng wäre.

Ortsbeiratsmitglied J. Schmidt ist der Auffassung, o.g. Sperrung für den Durchgangs­verkehr sei nicht zielführend, da diese oftmals missachtet werde. Stattdessen schlage er eine Verkehrsregelung als Einbahnstraße vor – d.h. ab Einmündung der Straße „Mauritius­ring“ sollte das Befahren der „Buchklamm“ lediglich bergaufwärts möglich sein.


Nach einer sich hieran anschließenden längeren Aussprache fasst der Ortsbeirat

e i n s t i m m i g   (bei einer Enthaltung) den folgenden

B e s c h l u s s:

Seitens der Verwaltung (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) soll die Verkehrssituation im Bereich „Buchklamm“ (Feldwirtschaftsweg) geprüft und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung getroffen werden (Beschilderung als Feldwirtschaftsweg zwecks künftiger Vermeidung des reinen Durchgangsverkehrs).

Verteiler:

Amt 32 – 1 x

Amt 84 – 1 x