Sitzung: 07.09.2020 Ortsbeirat Wattweiler
Beschluss: TOP ohne Abstimmung
Ortsvorsteher Körner berichtet, die Umbaumaßnahme Gemeindehaus sei abgeschlossen, wobei in den Wintermonaten des laufenden Jahres bzw. im Frühjahr 2021 im Bereich des Treppenhauses noch Malerarbeiten erfolgen würden.
Im Sitzungsraum sei ein neuer Fußboden verlegt worden, was in der ursprünglichen Planung nicht vorgesehen gewesen wäre.
Außerdem sei der Raum mit mehreren Elementen zur Schalldämmung ausgestattet worden.
Die neugeschaffene Behindertentoilette – welche künftighin auch als Damentoilette genutzt werde – sei mit allen erforderlichen Vorrichtungen versehen worden. Die Herrentoilette wäre im Randbereich des früheren Büros des Ortsvorstehers gebaut worden, was auch hinsichtlich der neuen Küchenzeile gelte. Die Fläche des Büros hätte deshalb etwas reduziert werden müssen.
Der Vorsitzende berichtet weiter, bereits vor mehreren Jahren sei über die Thematik der kurzzeitigen Vermietung des Gemeinderaumes (Sitzungsraum im Gemeindehaus) an Privatpersonen (z.B. anlässlich Geburtstagsfeiern, Hochzeitsfeiern etc.) im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates beraten worden, wobei der Ortsbeirat grundsätzlich eine solche Nutzung befürwortet habe, welche in Absprache mit der Verwaltung erfolgen sollte.
Damals sei ein Mietzins in Höhe von 30,00 € festgelegt worden, wobei bislang keine private Vermietung erfolgt wäre. Bislang hätten im Gemeinderaum lediglich zwei Weinfeste der FWG sowie mehrere „Dorftreffs“ stattgefunden, welche für das örtliche „Dorfleben“ von Bedeutung wären.
Nach Durchführung o.g. Umbaumaßnahme befinde sich das gesamte Erdgeschoss des Gemeindehauses in einem hervorragenden Zustand, weshalb er die Höhe des vorstehend genannten Mietzinses als zu gering bemessen erachte.
Er verweist in diesem Zusammenhang auf die private Nutzung von Räumlichkeiten der Dorfgemeinschaftshäuser Mittelbach und Oberauerbach, wofür ein Mietzins in Höhe von jeweils 50,00 € erhoben werde, was ihm auch hinsichtlich des Wattweiler Gemeindehauses als angemessen erscheine.
Ortsbeiratsmitglied G. Heilmann erkundigt sich, ob die Mieteinnahmen
der Stadt Zweibrücken zugute kämen und ob die Verwaltung auch die Reinigung
des Gemeinderaumes
– im Anschluss an jede private Nutzung – veranlasse.
Ortsvorsteher Körner bejaht dies.
Vor jeder privaten Nutzung werde eine Mietvereinbarung mit dem jeweiligen Nutzungsinteressenten geschlossen.
Ein diesbezügliches Formular liege bereits vor. Nachdem die Grundstücksverwaltung dieses erhalte, werde dem jeweiligen Nutzer eine entsprechende Rechnung übersandt, wobei dieser sodann die Miete auf ein städtisches Konto überweise.
Aufgrund der Corona-Problematik gehe er davon aus, dass es kurzfristig zu keinen solchen kurzzeitigen Vermietungen kommen werde.
Er schlage vor, die Beschlussfassung zu dieser Thematik bis zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates zu vertagen.
Die Anwesenden sind hiermit einverstanden. Es werden diesbezüglich keine Einwände oder Bedenken geäußert.
Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an, wobei u.a. die Erhebung einer Kaution angesprochen wird.
Im Anschluss daran informiert der Vorsitzende, der vor der Umbaumaßnahme im Vorraum des Gemeindehauses befindliche Defibrillator hätte wegen der Bauarbeiten entfernt werden müssen.
Aufgrund des Vorschlages von Ortsbeiratsmitglied N. Heilmann – welcher als Ersthelfer fungiere – sei man übereingekommen, dass ihm das Gerät dauerhaft überlassen werde.
Dies habe u.a. auch den Vorteil, dass im Notfall wertvolle Zeit eingespart werden könnte.
Der Vorsitzende erklärt, darüber hinaus stünden im Stadtteil Wattweiler noch zwei weitere, für jedermann frei zugängliche Defibrillatoren zur Verfügung (jeweils ein Gerät an der Mauritiusschule sowie am Sportheim des TuS Wattweiler 1962 e.V.).
Die örtliche Einwohnerschaft sollte hinsichtlich dieser drei Defibrillatoren in geeigneter Weise informiert werden.
In diesem Zusammenhang erachte er die Durchführung von ein oder zwei Informationsveranstaltungen vor Ort – zwecks Schulung der Einwohnerschaft bezüglich der Verwendung eines Defibrillators – als sinnvoll.
Ortsbeiratsmitglied Ziegenbein regt an, im Gemeindehaus sollte ein Hinweis auf die Standorte der örtlichen Defibrillatoren ausgehängt werden.
Der Vorsitzende sagt dies zu.
Verteiler:
Amt 10 – 1 x
Amt 60.3.2 – 1 x
Amt 60/65 – 1 x