Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Ortsvorsteher Körner berichtet, seines Wissens befinde sich lediglich ein geringer Teil der „Guldenschlucht“ (weniger als 15 %) auf Wattweiler Gemarkung, während der über­wiegende Teil (ca. 85 %) zur Stadt Homburg (Gemarkung Einöd) gehöre.

Die Sperrung der „Guldenschlucht“ sei bereits im November 2018 erfolgt.

Bezüglich der anfallenden Wiederherstellungskosten hätten sich die beiden betroffenen Städte Zweibrücken und Homburg zum Jahresbeginn 2020 auf einen bestimmten Abrech­nungsmodus verständigt, wobei der überwiegende Teil seitens der Stadt Homburg zu finanzieren wäre.

 

Infolge der Corona-Problematik sei es zu Verzögerungen beim erforderlichen Ausschrei­bungsverfahren bezüglich der durchzuführenden Arbeiten gekommen. Letztendlich sei dann im Juli 2020 die Ausschreibung erfolgt, wobei der entsprechende Submissionstermin am 11.08.2020 stattgefunden habe.

Einem Pressebericht über eine Sitzung des Ortsrates Einöd sei zu entnehmen gewesen, dass es zu erneuten Verzögerungen wegen bestehender Baumbruchgefahr im Verlauf des Wanderweges in der „Guldenschlucht“ gekommen sei. Dies habe zur Folge, dass zunächst entsprechende Verkehrssicherungsmaßnahmen erfolgen müssten.

 

Ortsvorsteher Körner erklärt, er gehe davon aus, dass die Sperrung der „Guldenschlucht“ während des gesamten Jahres 2020 bestehen bleibe.

In dieser Angelegenheit sei Herr Oberbürgermeister Dr. Wosnitza bestrebt, ein Gespräch mit seinem Homburger Amtskollegen zu führen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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