Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

 


Ortsvorsteher Ruf begrüßt den Vertreter der Verwaltung (Stadtbauamt – Abt. Tiefbau), Herrn Ernst, zu diesem Tagesordnungspunkt, wobei er bemerkt, die Thematik der wieder­kehrenden Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen vor Ort wäre bereits im Rahmen der letzten Sitzung des Ortsbeirates Mörsbach am 11.08.2020 behandelt worden, wobei zu diesem Zeitpunkt allerdings noch keine konkreten Daten im Zusammenhang mit den Kosten von Teilausbaumaßnahmen (samt Zustandsbewertungen) in Frage kommender Straßen vorgelegen hätten, weshalb auch keine daraus resultierenden Angaben über die zu erwartende Höhe der wiederkehrenden Beiträge beim Ausbau konkreter Teilbereiche (Bau­abschnitte) von Straßen vor Ort hätten erfolgen können.

Sodann erteilt er Herrn Ernst das Wort.

 

Herr Ernst berichtet, die damals ermittelte Beitragshöhe bei einem Komplettausbau aller drei vorgeschlagener Straßen (Steinackerstraße, Talstraße sowie Straße „In der Gasse“) hätte sich auf 2,28 €/m² belaufen, was erheblich über den in anderen Abrechnungseinheiten bislang erhobenen Beiträgen liegen würde.

Auf politischer Ebene werde derzeit eine Erhöhung der wiederkehrenden Beiträge von ursprünglich 0,14 €/m² auf 0,28 €/m² erwogen, was auch als obere Begrenzung für die Eigentümer von Grundstücken im Stadtteil Mörsbach gewünscht worden wäre.

 

Seitens des Ortsbeirates sei in der Sitzung am 11.08.2020 beschlossen worden, dass primär der Teilabschnitt der Straße „In der Gasse“ vom Friedhof bis zur Einmündung in die L 465 (Höhenstraße) ausgebaut werden sollte, falls diese Maßnahme über die Erhebung wieder­kehrender Beiträge realisierbar ist.

Eine diesbezügliche Prüfung der Verwaltung habe allerdings ergeben, dass der gewünschte Ausbau über wiederkehrende Beiträge nicht finanzierbar sei, da es sich derzeit um eine landwirtschaftliche Straße handele, welche lediglich über Erschließungsbeiträge (erst­malige Herstellung) gebaut werden könnte, was jedoch im Hinblick auf die geringe Anzahl der Anlieger nahezu ausgeschlossen wäre.

 

Daraufhin habe die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Herrn Mannschatz (UBZ) einen Teilausbau (1. Bauabschnitt) der Steinackerstraße – auf Grundlage reduzierter Ausbau­kosten in Höhe von 722.486,10 €, welche einem Beitrag von 0,28 €/m² entsprechen würden – geprüft. Dieser Teilausbau (1. Bauabschnitt) der Steinackerstraße sei von der Straße „In der Gasse“ bis zum Erlenweg vorgesehen.

 

Ortsbeiratsmitglied Dr. Igel bemängelt, seitens der Verwaltung seien die Kostenberech­nungen zu o.g. Teilabschnitt der Steinackerstraße erst gestern vorgelegt worden.

Seitens des Ortsbeirates wären ursprünglich drei Ausbauoptionen genannt worden (Straße „In der Gasse“, Steinackerstraße oder Talstraße).

Wie sich mittlerweile herausgestellt habe, sei der Ausbau erstgenannter Straße nicht mög­lich. Es wäre jedoch erforderlich gewesen, auch die Daten für Teilausbaumaßnahmen (Bauabschnitte) in der Talstraße zu ermitteln, was – lt. UBZ – dringender wäre als ein Teilausbau der Steinackerstraße, da hier angeblich eine Böschung abzurutschen drohe.

Aufgrund sehr kurzfristig vorgelegter Daten zur Steinackerstraße und fehlender Daten zur Talstraße erachte sie eine Entscheidung des Ortsbeirates über eine Teilausbaumaßnahme als nicht möglich, zumal keinerlei Informationen vorliegen würden, welche Arbeiten o.g. Kosten beinhalten würden.

 

Herr Ernst berichtet, gemäß Kostenkalkulation des UBZ für die Steinackerstraße würden die reinen Straßenbaukosten 487.500,00 € betragen. Hinzu kämen weitere Kosten für Ingenieurleistungen, Baugrundgutachten, Kampfmittelsondierung, Entsorgungskosten, Beleuchtung, Beweissicherung, Neben- und Verwaltungskosten, Projektleitung sowie Grunderwerb.

 

Nach einer sich hieran anschließenden längeren Aussprache ergibt sich, dass aufgrund der dem Ortsbeirat vorliegenden unzureichenden Unterlagen/Informationen eine Empfehlung zum Ausbau eines Teilbereiches der Steinackerstraße bzw. der Talstraße momentan als nicht machbar erscheint.

Ein eventueller Ausbau der Steinackerstraße müsse unbedingt mit der beabsichtigten Bau­maßnahme im Bereich Gemeindehaus (zugunsten der örtlichen Feuerwehr) abgestimmt werden, um Terminüberschneidungen dieser beiden Projekte zu vermeiden, wobei zuerst die Baumaßnahme Feuerwehr realisiert werden sollte.

 

Sodann fasst der Ortsbeirat   e i n s t i m m i g   die folgende

 

B e s c h l u s s e m p f e h l u n g (für den Stadtrat):

 

Derzeit wird keine Straße in das nächste Straßenausbauprogramm aufgenommen, wobei eventuell in den nächsten Jahren ein entsprechender Vorschlag nachgereicht wird.

 

An der Abstimmung nahmen 10 Ortsbeiratsmitglieder teil.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:         10

Nein-Stimmen:      0

Enthaltung:            0

 

Der Vorsitzende dankt Herrn Ernst für seine Informationen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 1 x