Beschluss: einstimmig beschlossen

Nachdem Ortsvorsteher Dettweiler den Vertreter der Verwaltung (Herrn Ernst, Stadt­bauamt – Abt. Tiefbau) zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt, berichtet er, im ersten Abrechnungszeitraum (Jahre 2016 – 2020) seien vor Ort keine Ausbaumaßnahmen durchgeführt worden, weshalb die Eigentümer von Grundstücken im Stadtteil Mittel­bach/Hengstbach auch mit keinen diesbezüglichen Beiträgen belastet worden wären.
Im Ortsbeirat sei man übereingekommen, dass im nächsten Abrechnungszeitraum (Jahre 2021 – 2025) mit Ausbaumaßnahmen begonnen werden sollte, wobei folgende Straßen in Betracht kämen:

Alte Friedhofstraße (Gesamtkosten: ca. 781.000,00 €)

Wacholderstraße (Gesamtkosten: ca. 730.000,00 €)

Breitensteinstraße (Gesamtkosten: ca. 250.000,00 €)

Kirchentalstraße (Gesamtkosten: ca. 610.000,00 €)

 

Der Vorsitzende erklärt, wie im Kernstadtbereich angedacht, sollte die Beitragsbelastung der Grundstückseigentümer auch im Abrechnungsgebiet Mittelbach nicht mehr als 0,28 €/m² betragen.

Deshalb schlage er vor, dass lediglich Ausbaumaßnahmen in den Bereichen Alte Friedhof­straße (mit Beitrag in Höhe von 0,18 €/m²) sowie Breitensteinstraße (mit Beitrag in Höhe von 0,07 €/m²) vorgenommen werden.

Hinsichtlich der Kirchentalstraße weise insbesondere der vordere Bereich (ab Einmündung Mertelstraße) gravierende Schäden auf.

 

Ortsbeiratsmitglied H. Beckmann erkundigt sich, ob bei den beiden vorgeschlagenen Straßen lediglich die Straßendecke erneuert werde oder ob es sich dabei um einen Voll­ausbau handele.

 

Herr Ernst antwortet, bei diesen Straßen sei jeweils ein Vollausbau vorgesehen, wobei die tatsächliche Ausbauvariante im Rahmen der Entwurfsplanung festgelegt werde. Zusätzlich zum bekannten Zustand der Straßen würden hierbei auch entsprechende Bodengutachten erstellt. Es werde also derart ausgebaut, dass die tatsächliche Nutzung der Straße berück­sichtigt werde.

 

Ortsvorsteher Dettweiler ist der Auffassung, in o.g. schadhaften Bereich der Kirchental­straße sei die Aufbringung einer Dünndecke ausreichend, was im Rahmen der Straßen­unter­haltung erfolgen könnte.

Die Wacholderstraße sei ebenfalls in sehr schlechtem Zustand, wobei seitens der Verwal­tung zu prüfen wäre, ob es sich hier um einen Erstausbau handele (welcher ausschließlich über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen finanziert werden könnte) oder ob der Straßenausbau über die Erhebung wiederkehrender Beiträge abgerechnet werden könnte.


 

Sodann erkundigt sich Ortsbeiratsmitglied Watson, ob im Rahmen der Ausbaumaßnahmen auch Leerrohre (für Glasfaserkabel) verlegt würden.

 

Herr Ernst bejaht dies. Seit ca. 4 – 5 Jahren werde bei Straßenausbaumaßnahmen im Regel­fall so verfahren.

 

Nach einer sich hieran anschließenden längeren Aussprache – bei der Herr Ernst Detail­fragen der Anwesenden beantwortet – fasst der Ortsbeirat   e i n s t i m m i g   die folgende

 

B e s c h l u s s e m p f e h l u n g   für den Stadtrat:

 

Der Ausbau der Alten Friedhofstraße (ab Einmündung Altheimer Straße) sowie der Aus­bau des unteren Bereiches der Breitensteinstraße (ab Einmündung Mertelstraße) werden in das Straßenausbauprogramm (Zeitraum 2021 – 2025) aufgenommen, wobei die Beitrags­belastung der Grundstückseigentümer im Bereich der Abrechnungseinheit Mittelbach maximal 0,28 €/m² beträgt.

 

An der Abstimmung nahmen 11 Ortsbeiratsmitglieder teil.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                11

Nein-Stimmen:              0

Enthaltung:                   0

 

Sodann dankt der Vorsitzende Herrn Ernst für seine Informationen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

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