Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat stimmt der in der Anlage zur Vorlage beigefügten Katzenschutzverordnung zu.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Frau Ahring informiert auf Rückfrage, dass jeder Besitzer, der seiner Katze Freigang gewährt, diese nach dieser Verordnung kastrieren lassen muss.

Ein Aufgreifen dürfe nicht durch Privatpersonen erfolgen. Nur das Tierheim und der Vollzugdienst seien hierzu berechtigt. Privatpersonen können Verdachtsfälle nur an Stadt oder Tierheim melden.

Der Vollzugsdienst werde weiterhin streunende Katzen aufgreifen sowie bei Meldungen und Auffälligkeiten reagieren. Es werde aber keine laufende Kontrolle von Katzen im Stadtgebiet geben.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass bereits beim Beschluss zur Entwurfserstellung einer solchen Rechtsverordnung klar und diskutiert war, dass die Umsetzbarkeit einer solchen Kontrolle schwer werde.

 

Der Haupt- und Personalausschuss macht dem Stadtrat    e i n s t i m m i g     folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 15 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

32

30

10