Beschluss: einstimmig beschlossen

Ortsvorsteherin Seibert informiert, die Kündigung des entsprechenden Nutzungsvertrages sei frühestens zum November 2021 möglich.

Nachdem der „Hotspot“ im Jahr 2018 installiert worden sei, wäre ein Vertragsende im November 2020 möglich gewesen, wobei allerdings eine halbjährige Kündigungsfrist zu beachten gewesen sei – d.h. die Kündigung hätte spätestens im Mai 2020 erfolgen müssen.

 

Um einen Internetzugang in ihrem Büro im Gemeindehaus zu gewährleisten, würde sie den „Hotspot“ nicht unbedingt benötigen.

Auch der Jugendverein sowie die Seniorengruppe wären an einer Nutzung des „Hotspots“ nicht interessiert.

Deshalb schlage sie eine Kündigung des „Hotspot“-Nutzungsvertrages zum nächstmög­lichen Termin vor, wobei diese möglichst zeitnah – spätestens jedoch im Mai 2021 – erfolgen sollte.

 

Im Anschluss daran fasst der Ortsbeirat   e i n s t i m m i g   den folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Der „Hotspot“-Nutzungsvertrag wird zum nächstmöglichen Termin gekündigt.

 

An der Abstimmung nahmen 13 Ortsbeiratsmitglieder teil.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:         13

Nein-Stimmen:      0

Enthaltung:            0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 60/65 – 1 x