Sitzung: 28.10.2020 Ortsbeirat Rimschweiler
Beschluss: TOP ohne Abstimmung
Zunächst spricht Ortsvorsteherin Seibert die im Rahmen der vorletzten Sitzung des Ortsbeirates am 7.7.2020 seitens Ortsbeiratsmitglied Kämmer gestellte Anfrage hinsichtlich des Wanderweges Nr. 21 (Bereich „Birkhausen“) an, wobei sie auf den teilweise schlechten Zustand des Weges (insbesondere gravierende Unebenheiten) hingewiesen habe, weshalb eine Instandsetzung des schadhaften Teilbereiches erfolgen sollte.
Ortsbeiratsmitglied K. Fuhrmann berichtet, zwar wäre der Weg mittlerweile freigeschnitten worden – jedoch stehe die erforderliche Instandsetzung derzeit noch aus.
Im Rahmen der am 1.10.2020 stattgefundenen Haushaltsbesprechung der Verwaltungsspitze mit den Ortsvorstehern (Doppelhaushalt 2021/2022) sei von der Verwaltung darüber informiert worden, dass eine Überarbeitung des gesamten, insgesamt ca. 200 km langen städtischen Wanderwegenetzes beabsichtigt wäre.
In diesem Zusammenhang sei ggf. eine Einebnung des schadhaften Teilbereiches zu erwarten.
Die Vorsitzende ergänzt, darüber hinaus wären seitens des Kultur- und Verkehrsamtes Besprechungen mit den sog. „Wanderpaten“ (Vertreter der einzelnen Teilwandergebiete) vorgesehen, welche auch im Hinblick auf die geplante Schaffung sog. „Premiumwander-wege“ erfolgen würden.
Zur Anfrage von Ortsbeiratsmitglied Zahler (ebenfalls aus der vorletzten Sitzung) hinsichtlich Anordnung eines Tempo 30-Bereiches in der Bahnhofstraße erklärt die Vorsitzende, diese Thematik werde im Rahmen der nächsten, am 26.11.2020 vorgesehen Sitzung des Arbeitskreises für Verkehrssicherheit besprochen.
Eventuell käme eine solche Geschwindigkeitsreduzierung auch im Bereich Feldstraße in Betracht.
In der vorletzten Sitzung habe Ortsbeiratsmitglied Reifenscheid auf den schlechten Zustand des oberen Teils des Alleeweges (von der Grundschule in Richtung „Wallerscheid“) hingewiesen.
Da es sich hierbei um eine Anliegerstraße handele, würden lediglich Gefahrenstellen beseitigt.
Ortsbeiratsmitglied Brengel weist auf acht zerbrochene Gehwegplatten im Bereich seines Anwesens (Vogesenstr. 41) hin. Diese durch die Aufbringung von Asphalt zu ersetzen stelle (schon aus optischen Gründen) keine befriedigende Lösung dar.
Ortsvorsteherin Seibert ist der Auffassung, wenn Asphalt aufgebracht werde, sollte dies auf einer größeren Fläche erfolgen.
Sodann spricht die Vorsitzende das von der Stadt Zweibrücken gepachtete, im Eigentum der Herzog-Wolfgang-Stiftung befindliche Wiesengrundstück (Freizeitgelände) gegenüber Gelände des Obst- und Gartenbauvereins an.
Der örtliche Kindergarten sei an einer wöchentlichen Nutzung (während jeweils eines Tages) interessiert, was unproblematisch wäre.
Um hier illegales Parken von Kraftfahrzeugen zu verhindern, sei eine Umrandung des Grundstücks mittels größerer Steine angedacht gewesen. Seitens der Grundstücksverwaltung werde jedoch stattdessen die Aufstellung eines Schildes „Parken verboten“ favorisiert, was in der Sitzung am 7.7.2020 von Ortsbeiratsmitglied Kämmer angeregt worden wäre.
Die Ortsbeiratsmitglieder sind mit der Aufstellung eines solchen Schildes einverstanden.
Diesbezüglich werden keine Einwände oder Bedenken geäußert.
Im Anschluss daran erinnert die Vorsitzende an die Anfrage von Ortsbeiratsmitglied Kunz (aus der letzten Sitzung am 23.09.2020) bezüglich Werbung für das sog. „Handy-Parken“ auf mehreren Großplakatwänden, wobei er eine evtl. Finanzierung der diesbezüglich entstehenden Kosten seitens der Stadt Zweibrücken kritisiert habe.
In diesem Zusammenhang bittet Sie Ortsbeiratsmitglied K. Fuhrmann um entsprechende Informationen.
Ortsbeiratsmitglied K. Fuhrmann berichtet, die Stadt Zweibrücken sei Mitglied im Landesnetzwerk „Digitalisierung“.
Über das Landesnetzwerk würde die Stadt Zweibrücken Fördermittel erhalten.
Das sog. „Handy-Parken“ sei Bestandteil der Digitalisierungsinitiative der Stadt Zweibrücken und werde über o. g. Fördermittel finanziert. In diesem Zusammenhang seien Werbemaßnahmen durchaus üblich. Seit Einführung des „Handy-Parkens“ sei die Nutzungsquote stetig am Steigen – d. h. es werde sehr gut angenommen, wobei die Einführung keine städtischen Kosten verursacht habe.
Sodann bemerkt Ortsbeiratsmitglied Schantz, an den beiden ortsausgangs befindlichen Bushaltestellen (in Richtung „Nagelwerk“) würden nach wie vor die Mülleimer fehlen. Früher seien hier Mülleimer vorhanden gewesen, welche allerdings demontiert worden wären.
Die Fahrgäste hätten somit keine Möglichkeit Ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Vorsitzende erklärt, lt. Aussage des UBZ würden die früheren Behälter „nach und nach“ durch neue Mülleimer ersetzt.
Diesbezüglich werde sie sich nochmals mit UBZ in Verbindung setzen.
Ortsbeiratsmitglied Kämmer regt an, künftighin sollten Sitzungsunterlagen (Drucksachen, Vorlagen etc.) doppelseitig bedruckt werden, wodurch Papier eingespart werden könnte.
Im Anschluss daran spricht Ortsbeiratsmitglied Schmidt den Parkplatz vor der Arztpraxis von Herrn Dr. Wolfgang Fisch (Vogesenstraße 29) an, wobei sie darauf hinweist, das Parken müsse hier durch Aufstellung eines entsprechenden Schildes (mit Parkzeiten etc.) geregelt werden.
Ein Anwohner sei bereits wiederholt durch vor seinem Grundstück parkende Kraftfahrzeuge behindert worden.
Die Vorsitzende bittet das Ordnungsamt um diesbezügliche Überprüfung der Situation vor Ort sowie ggf. um Aufstellung eines geeigneten Schildes.
Verteiler:
Amt 10 – 1 x Amt 41 – 1 x
Amt 20 – 1 x Amt 60.3.1 – 1 x
Amt 32 – 1 x Amt 84 – 2 x