Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligt sich die Stadt Zweibrücken am Kommunalen Zweckverband zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe, der seinen Sitz in der Landeshauptstadt Mainz haben wird.

 

  1. Der Verbandsordnung im Wortlaut und gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.

 

  1. Der Städtetag Rheinland-Pfalz und der Landkreistag Rheinland-Pfalz werden ermächtigt, die Stadt Zweibrücken im Verfahren der Zweckverbandsgründung gegenüber der zustän-digen Aufsichtsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD), gemeinschaftlich zu vertreten, Erklärungen im Rahmen des Feststellungs-verfahren des Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe rechtswirksam abzugeben und entgegenzunehmen und insbesondere dazu, die erforderliche Feststellung der Verbandsordnung bei der zustän-digen Aufsichtsbehörde für sämtliche beteiligte Mitgliedskörperschaften einzuholen.

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Bürgermeister Gauf führt den Sachverhalt kurz aus.

Es gibt keine Rückfragen.

 

Ohne Aussprache fasst der Stadtrat     e i n s t i m m i g     folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 29 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

50