Ortsvorsteher Kroh informiert, mittlerweile liege die entsprechende Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) der Verwaltung vor.

Die Behörde habe hierin dem Bau des Bolzplatzes zugestimmt, wobei allerdings ver­schiedene Auflagen beachtet werden müssten. So wäre der Bolzplatz bspw. in einem Abstand von 10 m zu der Verrohrung anzulegen, was jedoch zu realisieren sei.

 

Der Vorsitzende berichtet weiter, sowohl mit dem Vorstandsvorsitzenden des UBZ, Herrn Boßlet, als auch mit dem zuständigen Abteilungsleiter des UBZ, Herrn Hell, habe er bereits Gespräche wegen der Anlegung des Bolzplatzes und der Neugestaltung des Ortsmittelpunktes geführt.

Laut Auskunft von Herrn Boßlet seien für die erforderlichen beidseitigen, jeweils 20 m langen und ca. 5 m hohen Umzäunungen (einschließlich Ballfangnetze) von Kosten in Höhe von insgesamt ca. 8.000,00 € auszugehen.

Bei einer geringeren Zaunhöhe von 4 m würden sich die Kosten auf insgesamt 7.000,00 € reduzieren.

 

Sodann informiert der Vorsitzende, die Ausmaße des Bolzplatzes würden 20 m x 40 m bzw. 22 m x 44 m betragen.

Die Finanzierung der Tore wäre bereits seitens des Jugendamtes zugesichert worden.
Zur Anlegung des Bolzplatzes seien Erdarbeiten notwendig (Aufbringung von Muttererde, Einsäen).

Zu der Frage, inwieweit diese Arbeiten noch während des laufenden Jahres erfolgen können, wären seitens des UBZ bislang noch keine Aussagen möglich gewesen.

Die Schaffung einer Grundwassermessstelle, deren Standort seitens der SGD Süd außer­halb des Bolzplatzgeländes vorgeschrieben worden wäre, sei weiterhin in o. g. Stellung­nahme enthalten, wobei allerdings kein „Sofortvollzug“ angeordnet worden wäre.

Aus Sicht der SGD Süd tangiere diese Auflage das Bauvorhaben Bolzplatz nicht mehr.

Zur Anlegung des Bolzplatzes seien im Haushaltsplan 2011 Mittel in Höhe von 10.000,00 € vorgesehen, welche auf das kommende Haushaltsjahr übertragbar wären.

 


 

 

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