Herr Renk (Vorsitzender der Bürgerinitiative „Grünes Herz“) erklärt, er werde in der heutigen Sitzung Herrn Ortsvorsteher Kroh Unterschriftenlisten übergeben, worin sich 300 Einwohner gegen das vorgesehene Baugebiet im Bereich „Verlängerung der Rebenstraße“ ausgesprochen hätten.

Den Listen wäre auch eine Zusammenstellung von Argumenten beigefügt, welche gegen die Ausweisung eines Baugebietes in oben genanntem Bereich sprechen würden.

Er bitte, diese Thematik gegebenenfalls in der nächsten Sitzung des Ortsbeirates nochmals zu behandeln.

Sodann übergibt Herr Renk oben genannte Unterlagen, von denen am 18.08.2011 auch Herr Bürgermeister Heller eine Ausfertigung erhalten wird.

 

Der Vorsitzende erklärt, er werde den im Ortsbeirat vertretenen Fraktionen jeweils eine Kopie dieser Unterlagen zur Verfügung stellen.

 

Im Anschluss daran erklärt Herr Hussong, dass im Ortsbeirat vor einiger Zeit die Auf­fassung vertreten worden sei, dass die Erschließung eines neuen Baugebietes im Stadtteil Wattweiler nicht sinnvoll wäre, da innerhalb des Ortes noch sehr viele „Leerstände“ zu verzeichnen seien. Deshalb könne er die Bestrebungen zur Schaffung neuen Baugeländes nicht nachvollziehen und frage sich, wie Ortsvorsteher und Ortsbeirat zu dieser „Aktion“ stehen würden.

 

Ortsvorsteher Kroh antwortet, der Ortsbeirat habe die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich „Verlängerung der Rebenstraße“ empfohlen. Sowohl Bau- und Umweltaus­schuss als auch Stadtrat seien dieser Empfehlung gefolgt.

Meinungen der Bürger würden berücksichtigt und in den Abwägungsprozess einbezogen. Im Bebauungsplanverfahren wäre unter anderem auch eine Bürgerbeteiligung zwingend vorgeschrieben. Sowohl im Rahmen der vorzeitigen Bürgerbeteiligung als auch anlässlich der öffentlichen Auslegung hätten unter anderem alle betroffenen Bürger Gelegenheit, Einwände und Anregungen zum beabsichtigten Bebauungsplangebiet vorzubringen.

 

Herr Renk befürchtet, dass entsprechende Projekte, bei denen bereits Kosten entstanden seien, aus diesem Grund auch realisiert würden.

 

Der Vorsitzende antwortet, durch oben genannte Bürgerbeteiligung werde deutlich, dass der Gesetzgeber Wert darauf lege, dass nicht einfach ein Aufstellungsbeschluss gefasst – und dieser durchgesetzt werde.

Aufgrund eigener Erfahrungen als Baudezernent wisse er, dass im Bereich der Stadt Zweibrücken etliche Bebauungspläne – nach Aufstellungsbeschluss und Bürgerbeteili-

gung – nicht weiter verfolgt worden seien.

Somit habe nicht jeder Aufstellungsbeschluss letztendlich auch ein Baugebiet zur Folge.

Sobald die Verwaltung einen Bebauungsplanentwurf erstellt habe, werde dieser – außer­halb des vorgeschriebenen Bebauungsplanverfahrens – im Rahmen einer Bürgerversamm­lung vorgestellt, um ein breites Meinungsspektrum zu erhalten.

Momentan wäre die Verwaltung lediglich mit der Erstellung einer Entwurfsplanung beauftragt.

In diesem Zusammenhang würden lediglich Personalkosten anfallen.


 

Herr Renk erkundigt sich, ob es zutreffend wäre, dass seitens des Stadtrates Ende des Jahres 2010 ein Beschluss gefasst worden wäre, wonach keine neuen Baugebiete mehr erschlossen werden sollen.

 

Der Vorsitzende verneint dies. Ein solcher Grundsatzbeschluss sei ihm nicht bekannt. Er könne lediglich von Willensbekundungen seitens der Leitung des Stadtbauamtes berichten, wonach möglichst im Innenbereich Baumöglichkeiten ausgewiesen werden sollen, um somit neue Baugebiete im Außenbereich weitgehend zu vermeiden.

 

Herr Renk weist darauf hin, dass im Bereich „Verlängerung der Rebenstraße“ möglicher­weise felsiger Untergrund vorhanden wäre, wodurch der Kanalbau problematisch und damit kostenintensiv wäre.

 

Ortsvorsteher Kroh erklärt, die hierfür zuständigen Mitarbeiter des Umwelt- und Service­betriebs Zweibrücken (UBZ) würden diesbezügliche Prüfungen vornehmen, um eine Entwässerungsplanung erstellen zu können.

Unter anderem würde auch über deren Stellungnahme zur Entwässerungssituation in Sitzungen des Ortsbeirates sowie des Bau- und Umweltausschusses beraten.

 

Frau Pallasch erkundigt sich, ob der Wendehammer vor ihrem Anwesen bestehen bleibe.

 

Ortsvorsteher Kroh antwortet, die Prüfung der verkehrsmäßigen Erschließung wäre Aufgabe der Abt. Stadtplanung beim Stadtbauamt.

 

Herr Nentwig erkundigt sich nach der Anzahl der bebaubaren Grundstücke (Bauplätze) im Bereich des Stadtteiles Wattweiler.

 

Der Vorsitzende bemerkt, bei den so genannten „Baulücken“ handele es sich einerseits um Bauplätze, welche zum Verkauf anstehen würden und andererseits um Bauplätze, welche seitens der Eigentümer – aus diversen Gründen – zurückgehalten – und somit nicht dem Grundstücksmarkt zugeführt würden.

Seines Wissens wären in Wattweiler derzeit lediglich drei Bauplätze vorhanden, welche käuflich zu erwerben wären.

 

Sodann bemerkt Herr Renk, der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Verlängerung der Rebenstraße“ wäre seitens des Stadtrates einstimmig gefasst worden.

Er frage sich, ob diese Entscheidung lediglich auf Schriftstücken beruhe oder ob im Vor­feld Ortsbesichtigungen seitens der Ratsmitglieder erfolgt wären.

 

Ortsvorsteher Kroh erklärt, er selbst nehme bei jedem potentiellen Baugebiet eine Orts­besichtigung vor.

Allerdings wisse er nicht, wie dies von anderen Ratsmitgliedern gehandhabt werde.

 

Frau Pallasch weist darauf hin, dass sich im Bereich „Verlängerung der Rebenstraße“ noch Reste eines Bunkers befinden würden.

 

Ortsvorsteher Kroh bemerkt, im Bereich „Sandrech“ wären beispielsweise zwei Bunker


vorhanden gewesen. In der Entwurfsplanung würde ein solcher Standort entsprechend markiert erscheinen.

Gegebenenfalls würden Bunkerreste beseitigt.

 


 

 

 

 

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Amt 60/61 – 1 x

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