Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für das Bebauungsplanverfahren RI 28/1 „Im kurzen Feld, 1. Änderung und Erweiterung“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für das Bebauungsplanverfahren RI 28/1 „Im kurzen Feld, 1. Änderung und Erweiterung“ durchzuführen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 19. Flächennutzungsplanänderung FNP 22 „Im Kurzen Feld“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 22. Flächennutzungsplanänderung FNP 19 „Im Kurzen Feld“ durchzuführen.

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/1903/2020.

 

Er bittet um Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Dr. Pohlmann führt aus, dass es sich hier um ein prinzipiell unstrittiges Unterfangen handele. Man sei sehr froh, dass man Unternehmen in Rimschweiler hätten die sich in einer erklärt guten Situation befinde und sich auch entsprechend erweitern möchte. Dies sei in der dortigen Lage auch problemlos möglich. Jetzt werde beabsichtigt ein relativ großflächiges Gebäude mit einem Flachdach zu errichten. Hierzu eigne sich ideal eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage). Diesbezüglich möchte er anregen, dass man hierzu zu einer entsprechenden Vorgabe komme, die eine gewisse Verbindlichkeit beinhalten sollte. Als der Planer dieses Gebietes in der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses das Projekt vorgestellt habe, sei angeklungen das durchaus Interesse bestünde, das Flachdach zu begrünen oder eine PV-Anlage zu installieren. Dies könne statische Probleme aufwerfen, aber es sei sicher möglich einen gewissen Bereich (eventuell 1/3 des Flachdaches) mit PV-Anlagen zu belegen. Man könne hierzu zu einer Absprache kommen, um in den Bebauungsplan eine Nutzung der PV-Anlage festzusetzen.

 

Herr Michels (Amtsleiter Stadtbauamt) antwortet, dass im „Arbeitskreis für nachhaltige Bebauungsplanung“ diese Themen erörtert und künftig festgelegt werden. Man befinde sich im Bauleitplanverfahren in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erst am Anfang des Verfahrens. Aus diesem Grund seien auch keine Vorgaben im ersten Bebauungsplanentwurf erhalten. Man müsse auch gemäß Baugesetzbuch jede Festsetzung stadtplanerisch dahingehend begründen, dass sie auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalte. Man habe hier jedoch einen zugänglichen Investor. Die Festsetzung könne man im Benehmen mit dem Investor verwirklichen.

 

Ausschussmitglied Schneider bemerkt, dass, wie soeben angesprochen, die Solarpflicht im Bebauungsplanentwurf nicht aufgeführt sei. Man habe nun eine Kabinettsvorlage des Bundeswirtschaftsministeriums für die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) Novelle, in der das Bundesumweltministerium im Vorfeld eine verbindliche Solarpflicht gefordert habe. Diese Forderung sei jedoch in der Vorlage explizit nicht enthalten. Dies bedeute, dass die Kabinettsvorlage von Bundeswirtschaftsminister Herrn Peter Altmaier dies nicht vorsehe. Dies solle man sich merken. Er ist jedoch der gleichen Ansicht wie Ausschussmitglied Dr. Pohlmann und Herr Michels, dass man mit dem Eigentümer reden solle, um diese Vorgabe dann entsprechend festsetzen zu können. Man wisse nun, dass wahrscheinlich die Solarpflicht bundesweit nicht eingeführt werde. Daher solle das Bauamt entsprechende Gespräche führen, um auch festzustellen zu können, welche Flächen der Bauherr für PV-Anlagen akzeptieren könne.

 

Ausschussmitglied Dettweiler erklärt, dass er gegen eine entsprechende Festsetzung ist. Zum einen sei er sehr erfreut, dass man in Rimschweiler einen Investor habe, der schon lange ansässig sei, der auch viele Arbeitsplätze erhält und nun seinen Betrieb erweitern möchte. Nach seiner Auffassung habe der Investor sehr deutlich gemacht, dass er, wenn er eine Möglichkeit sehe Solaranlagen zu installieren, dies auch umsetzen werde. Ausschussmitglied Dettweiler führt weiter aus, dass er es nicht für notwendig erachte, dies entsprechend festzuschreiben und dem Investor dadurch Steine in den Weg zu legen.  

 

Ausschussmitglied Dr. Schüler führt aus, dass die statische Problematik aufgrund der Gebäudehöhe in der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses in der das Projekt vorgestellt wurde, ebenfalls angesprochen wurde. Aus diesem Grund schließe er sich der Auffassung von Ausschussmitglied Dettweiler an, und empfiehlt keine diesbezügliche Verpflichtung vorzunehmen.

 

Ausschussmitglied Benoit bemerkt, dass, im Zuge des „Arbeitskreises für nachhaltige Bebauungsplanung“ eine Palette von vier bis fünf Umweltmaßnahmen erarbeitet und dem Bauherren entsprechend vorgeschlagen werden könne. Der Bauherr könne dann entsprechend auswählen. Seine Fraktion plädiere für eine solche künftige Vorgehensweise, um eine immer wiederkehrende Diskussion über die Vorgaben der jeweiligen Projekte zu vermeiden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt  e i n s t i m m i g  folgenden

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

 

1 x Amt 60/61