Beschluss: TOP ohne Abstimmung

 

 

 


Der Vorsitzende informiert, über die Sanierung eines Böschungsbruchs und die dadurch entstandenen Mehrkosten. Der Böschungsbruch sei durch die Rückfahrt eines Baggers entstanden und sei somit durch die Baumaßnahem ausgelöst worden. Es handele sich hier nicht um einen Ausführungsfehler.

Aus diesem Grund gäbe es einen Zuschuss von 90% für die Reparaturarbeiten.

Man rechne mit Kosten in Höhe von ca. 70.000,00 € – 90.000,00 €, das entspreche einem Eigenanteil von vermutlich 7.000,00 € - 9.000,00 €.

Einstimmig wird auf die Vorstellung der Präsentation verzichtet.