Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.  Die Aufstellung einer Teiländerung 1 des Bebauungsplanes EW 6 „Gewerbegebiet Saarpfalzstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Ratsmitglied Dr. Hitschler gibt an, die FDP-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen. Ihrer Meinung nach werde der Einzelhandel mit diesem Vorgehen an dieser Stelle ausgeschaltet. Zum Schutz der Innenstadt könne man nicht zustimmen. Bei dieser Teiländerung des Bebauungsplanes handle es sich um einen städtebaulichen Missgriff in das bestehende Einzelhandelskonzept.

 

 

Der Stadtrat fasst folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

30

Nein:

4

Enthaltung:

0

 

 

An der Abstimmung nahmen 34 Ratsmitglieder teil.

 

 

Verteiler:

Amt 60