Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat fasst   e i n s t i m m i g   folgenden

 

Beschluss:

 

Dem vorliegenden Entwurf des Spielhallenkonzeptes wird zugestimmt.

Das Spielhallenkonzept wird als sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

 


Ratsmitglied Dr. Pohlmann gibt an, die Parteien seien sich bislang immer einig gewesen, die Ansiedlung von Spielhallen sehr restriktiv zu behandeln. Schon aufgrund von Problemen, wie z.B. der Spielsuchtgefahr und möglicher Geldwäsche, bitte er, weiterhin so wenig Spielhallen wie möglich zu genehmigen. Dass man diese nicht vollkommen verbieten könne, sei klar.

 

Ratsmitglied Rimbrecht erklärt, die SPD-Fraktion habe ursprünglich ein noch strengeres Konzept angestrebt. Diese wäre vermutlich baurechtlich unmöglich und wahrscheinlich nicht wirkungsvoll gewesen. Die Gewerbefreiheit müsse beachtet werden, jedoch seien auch sie der Meinung, man solle so wenige Spielhallen wie möglich zulassen.

 

Ratsmitglied Schiller lobt die Vereinbarung mit dem Bauamt, neu eingehende Anträge auf Genehmigung einer Spielhalle im Bauausschuss besprechen zu lassen.

 

Die FWG-Fraktion begrüßt das vorgelegte Konzept.

 

Auch die FDP-Fraktion spricht sich für das Konzept aus. Es stelle eine gute Balance zwischen Gewerbefreiheit und dem Wunsch der Stadt nach möglichst wenigen Spielhallen dar.

 

Ratsmitglied Dirk Schneider sagt, in einigen Regionen gebe es eine Vorgabe, dass bei ca. 60.000 Einwohnern eine Spielhalle vorgesehen sei. Er fragt sich, ob es eine solche Regelung auch in Rheinland-Pfalz gebe. Zweibrücken sei demnach sogar überversorgt.

 

Der Vorsitzende gibt an, die Verwaltung werde prüfen, ob es eine solche Regelung auch in Rheinland-Pfalz gebe.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

34

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

An der Abstimmung nahmen 34 Ratsmitglieder teil.

 

 

Verteiler:

Amt 60