Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.      Dem Antrag der IRP Immobilien-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Übertragung der Vorbereitung und Durchführung von diesbezüglichen Verfahrensschritten auf das Büro Grub Architekten, Gutentalstr. 16 in Zweibrücken wird stattgegeben.

  1. Die Aufstellung der Teiländerung 3 des Bebauungsplanes ZW 126 „Östlich der Amerikastraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) zu entnehmen.

 


Ratsmitglied Schanne-Raab erklärt, die Fraktion Grüne Liste sei nach wie vor gegen eine Finanzierung des Gebäudes durch die Stadt.

 

Auch die Fraktion Die Linke ist der Meinung, Bau und Finanzierung seien Sache des Landes.

 

Die FDP-Fraktion gibt an, sie werde den Bau unterstützen. Selbst wenn die Fachhochschule die Räumlichkeiten nach fünf Jahren nicht mehr nutzen könne, so könne dies die Stadt anderweitig tun. Lehne Zweibrücken diesen Bau ab, werde die Fachhochschule Fachrichtungen von Zweibrücken nach z.B. Kaiserslautern verlegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

30

Nein:

3

Enthaltung:

1

 

 

An der Abstimmung nahmen 34 Ratsmitglieder teil.

 

 

Verteiler:

Amt 60

Amt 10