Sitzung: 03.03.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Zweibrücken, beauftragt die Verwaltung die in 2020 eingeleiteten
Maßnahmen zur Unterstützung von lokaler Gastronomie und hiesigem Handel auch für das
Jahr 2021 zu verlängern und ggf. zu erweitern.
Dies betrifft insbesondere folgende Maßnahmen:
- Erlass der Gebühren für die gastronomische Sondernutzung (Außenbestuhlung)
- Erlass der Gebühren für aufgestelle Außenwerbung
- Erlass der Gebühren für Warenauslage im Einzehandel
- Großzügige Zulassung von zusätzlichen Flächen für Außenbestuhlung und anderen
gastronomischen Angeboten
- Verstärkte Einbindung lokaler Gastronomen (auch von außerhalb der Innenstadt) bei
städtischen Veranstaltungen im Außenbereich
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Der Stadtrat bittet um Prüfung der Möglichkeit der Erweiterung einer solchen Maßnahme auf Schankgebühren für die gastronomische Nutzung.
Sodann fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
35 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 35 Mitglieder teil.
Die Ratsmitglieder Al-Saffar und Grim nehmen aufgrund Sonderinteresse nicht an der Abstimmung teil.
Verteiler:
32
30
10.2.1.2