Sitzung: 02.06.2010 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
„Die beitragsfähigen Kosten für den Ausbau der Gehwege, der Straßenentwässerungsanlage (Anteil Gehwege), der Stützmauer vor Hs.-Nr. 54 (Anteil Gehwege) sowie der Straßenbeleuchtungsanlage in der Talstraße (ab Hs.-Nr. 49 a bzw. 54) werden zu 35 % von der Stadt übernommen. Den Restbetrag haben die Eigentümer der beitragspflichtigen Grundstücke nach Maßgabe der Satzung zu tragen.“
Der Vorsitzende verweist auf die Stadtratsdrucksache Nr. 159.
Der Stadtrat fasst e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
31 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Verteiler:
Amt 60