Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„Die beitragsfähigen Kosten für den Ausbau der Gehwege, der Straßenentwässerungsanlage (Anteil Gehwege), der Stützmauer vor Hs.-Nr. 54 (Anteil Gehwege) sowie der Straßenbeleuchtungsanlage in der Talstraße (ab Hs.-Nr. 49 a bzw. 54)  werden zu 35 % von der Stadt übernommen.  Den Restbetrag haben die Eigentümer der beitragspflichtigen Grundstücke nach Maßgabe der Satzung zu tragen.“

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Stadtratsdrucksache Nr. 159.

 

Der Stadtrat fasst   e i n s t i m m i g   folgenden

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

31

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60