Sitzung: 24.08.2011 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
- Die
Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden wie in der
Drucksache dargestellt behandelt.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2
BauGB durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen (Öffentliche Auslegung).
Ohne Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
34 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 34 Ratsmitglieder teil.
Verteiler:
Amt 60