Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden wie in der Drucksache dargestellt behandelt.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen (Öffentliche Auslegung).

Ohne Aussprache fasst der Stadtrat   e i n s t i m m i g   folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

34

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

An der Abstimmung nahmen 34 Ratsmitglieder teil.

 

 

Verteiler:

Amt 60