Beschluss: in Ausschuss verwiesen

Der Stadtrat fasst  e i n s t i m m i g   folgenden

 

Beschluss:

 

Der Antrag wird in einen gemeinsamen Haupt- und Kulturausschuss zur weiteren Beratung verwiesen.

 

 


Ratsmitglied Dr. Hitschler erklärt, dass erreicht werden solle, dass das „lebendige“ Erlebnisdruckmuseum durch die Stadt Zweibrücken und den Bezirksverband Pfalz gemeinsam betrieben werde, um zu gewährleisten, dass eine überregionale Nutzung des Museums u.a. auch von allen rheinland-pfälzischen Schulklassen gewährleistet werde. Er erklärt, dass heute über den Ankauf in Höhe von 60.000 Euro eines ersten Teils der Ausstattung entschieden werden solle. Die Ausgaben seien im Haushalt vorgesehen, von der ADD in der Verfügung über die zweite Kreditfreigabe enthalten und darüber hinaus unabweisbar, da die große Gefahr bestehe, dass die Gegenstände von anderen Interessenten gekauft würden. Der Eigentümer der Gegenstände gehe von einem Gesamtwert von 120.000 Euro aus, wobei hier eine für das Druckmuseum notwendige Auswahl durch die Stadt und Sachverständige getroffen werden müsse.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass das Problem der „Unabweisbarkeit“ nach § 103 GemO bestehe und deshalb ein Gespräch mit der ADD geführt werden müsse. Außerdem müsse die personelle Auswirkung beachtet werden. Er schlägt vor, den Antrag in den Kulturausschuss zu verweisen, um dort ein Konzeptplanung durchzusprechen, welche dann der ADD vorgestellt werde. Er gibt zu Bedenken, dass der Bezirksverband in nächster Zeit keine Beteiligungen und Investitionen tätigen könne.

 

Ratsmitglied Presl ist der Meinung, dass im Kultur- oder Hauptausschuss geklärt werden solle, wie hoch der Wert der kompletten Sammlung Kurt Werles sei, wie und wo das Druckmuseum betrieben werde und ob es Alternativen beispielsweise in Form eines PPP-Modells gebe.

 

Ratsmitglied Dr. Pohlmann schließt sich der Meinung von Ratsmitglied Presl an und erklärt, dass vor einer Kaufentscheidung ein Konzept erstellt werden müsse.

 

Ratsmitglied Nunold möchte wissen, wie hoch die Kosten für einen Gutachter seien, welcher die Gegenstände für das Druckmuseum bewerten solle.

 

Frau Dr. Glück-Christmann erklärt, dass sich das Druckmuseum methodisch und historisch hervorragend in das bestehende Stadtmuseum eingliedern ließe. Sie erklärt, dass der Betrieb eines Druckmuseums sehr aufwändig und personalintensiv sei und als erstes, vor einem Ankauf der Gegenstände, die Standortfrage bzw. Museumsraumgröße geklärt werden müsse. Die Sammlung von Herrn Werle müsse ergänzt werden, da damit nur die Drucktechnik der 60er und 70er Jahre dargestellt werden könne und in einem Druckmuseum ein Überblick über die gesamte Druckgeschichte von 1490 bis heute gegeben werden solle. Zudem sei nicht der Ankauf der kompletten Sammlung von Herrn Werle notwendig, vielmehr sei eine Auswahl zu treffen.

 

Herr Wagner erklärt, dass die ADD die Ausgaben mit dem Hinweis genehmigt habe, dass diese Ausgaben unabweisbar sein müssen. Die Unabweisbarkeit müsse dokumentiert und unterschrieben werden, d.h. der Budgetverantwortliche müsse dafür die Konsequenzen übernehmen.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Dr. Hitschler erklärt Herr Wagner, dass die Unabweisbarkeit nicht dadurch gegeben sei, dass Dritte die Druckgegenstände kaufen könnten.

 

Ratsmitglied Wilhelm schlägt vor, dass ein gemeinsamer Kultur- und Hauptausschuss stattfinden solle. Sie gibt zu Bedenken, dass mit erheblichen Folgekosten zu rechnen sei.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, vor der gemeinsamen Sitzung eine Ortsbesichtigung der Druckerei durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

36

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 20

Amt 41