Ortsvorsteher Dettweiler begrüßt Herrn Ehrmann (Stadtbauamt – Abt. Stadtplanung) zu diesem Tagesordnungspunkt.

Der Vorsitzende informiert, das Umlegungsverfahren sei mittlerweile abgeschlossen.

Mit der Durchführung von Erschließungsmaßnahmen – auch seitens des UBZ – sollte möglichst ab dem Jahr 2012 begonnen werden.

Sodann erteilt er Herrn Ehrmann das Wort.

 

Herr Ehrmann informiert, das oben genannte Baugebiet würde insgesamt 52 Baugrund­stücke umfassen, wovon sich 21 Grundstücke im Eigentum der Stadt Zweibrücken be­finden würden.

Laut Auskunft der Kämmerei wären für 11 städtische Grundstücke bereits Kauf­interessenten vorhanden.

 

Sowohl für das Jahr 2011 als auch für das kommende Jahr seien im Haushalt Mittel für die Erschließungsplanung vorgesehen.

Auch seitens des UBZ wären für die Oberflächenentwässerung (samt Anlegung eines Regenrückhaltebeckens) Mittel in entsprechender Höhe im Wirtschaftsplan vorgesehen.

Die seitens der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) zu erteilende wasserrechtliche Genehmigung stehe derzeit noch aus.

In der Haushaltsplanung der Verwaltung seien Erschließungsmaßnahmen in den Jahren 2012 und 2013 vorgesehen.

 

Bezüglich des oben genannten Baugebietes spricht Ortsbeiratsmitglied Krönig die Thematik der Nahwärmeversorgung an.

In diesem Zusammenhang habe er bereits bei der Wärme-Service Zweibrücken GmbH vorgesprochen. Zur Versorgung käme ein kleines Blockheizkraftwerk in Betracht, welches auch zur Stromerzeugung geeignet wäre.

Zwecks Vorstellung eines entsprechenden Konzeptes samt Informationen hinsichtlich der diesbezüglichen Bedingungen erachte er es für zweckmäßig, den Geschäftsführer der Wärme-Service Zweibrücken GmbH, Herrn Heinrich, zu einer Sitzung des Ortsbeirates einzuladen.

 

Herr Ehrmann bemerkt, eine Nahwärmeversorgung für oben genanntes Baugebiet wäre aus Sicht des Stadtbauamtes kein Problem.

Seitens der Wärme-Service Zweibrücken GmbH müssten allerdings Gespräche mit den Grundstückseigentümern bzw. mit den Interessenten geführt werden, um herauszufinden, welche Variante der Nahwärmeversorgung zu favorisieren wäre.

 

Ortsbeiratsmitglied Krönig weist darauf hin, dass – lt. Aussage von Herrn Heinrich – eine solche Versorgungsform für die Wärme-Service Zweibrücken GmbH nur interessant wäre, wenn ein Anschlusszwang bestehen würde, da sich ansonsten die Investition für das Versorgungsunternehmen “nicht rechnen würde“.

Eine solche Verpflichtung müsse ggf. im Bebauungsplan festgeschrieben werden.

Ortsvorsteher Dettweiler hält zunächst eine Befragung der Grundstückseigentümer / Interessenten für erforderlich, um herauszufinden, ob diese eine solche Versorgungsform überhaupt wünschen würden.

 

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an.

Sodann sagt der Vorsitzende zu, Herrn Heinrich (Wärme-Service Zweibrücken GmbH) sowie einen Vertreter des Stadtbauamtes zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates einzuladen.

 

 


 

 

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