Ortsvorsteher Dettweiler informiert, vor ca. 6 Wochen habe eine Sitzung stattgefunden, an der unter anderem auch ein Vertreter des Landesbetriebs Mobilität (LBM) teilgenommen habe.

Dabei wäre der Bau des Teilbereiches von der Brücke Eichenhof bis in Höhe der Hengst­bachermühle in Aussicht gestellt worden, wobei allerdings die entsprechenden Arbeiten bislang noch nicht in Angriff genommen worden seien.

Sodann erteilt er Herrn Ehrmann das Wort.

 

Herr Ehrmann berichtet, am Lückenschluss des Europäischen Mühlenradweges seien insgesamt 3 „Akteure“ beteiligt (Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum, Landesbetrieb Mobilität sowie Stadt Zweibrücken).

Sodann informiert er über den Sachstand bezüglich der sich hieraus ergebenden drei Bau­abschnitten.

 

Abschnitt DLR (Flurbereinigung)

 

Der 1. Bauabschnitt von der Landesgrenze kommend bis zur K 62 sei durch das Dienst­leistungszentrum Ländlicher Raum bereits hergestellt worden. Für den 2. Abschnitt bis zur K 10/83 liege Baurecht vor. Die Finanzierung (unter Beteiligung des LBM) hätte inzwi­schen ebenfalls geklärt werden können. Lt. DLR werde im Jahr 2011 noch der Unterbau (Schottertragschicht) des Weges hergestellt. Die Asphaltarbeiten im Bereich der Stei­gungsstrecken am Bickenaschbacherhof seien dann im Frühjahr 2012 vorgesehen.

 

Abschnitt LBM

 

Bei einer Besprechung am 14.6.2011 sei festgelegt worden, dass das DLR auch die Aus­schreibung für den Radwegeabschnitt des LBM entlang der L 465 (K 62 bis Campingplatz) übernehme. Aufgrund der zeitlichen Trennung der Bauphasen sehe der LBM jedoch Prob­leme bei der Gewährleistung der Gewerke und werde daher doch die Ausschreibung und Ausführung des Abschnitts im Frühjahr 2012 selbst übernehmen.

 

Ortsbeiratsmitglied Heßler kritisiert, dass der Baubeginn dieses, nur ca. 300 m langen Teilbereiches, seitens des LBM seit Jahren immer wieder verschoben werde.

 

Abschnitt Zweibrücken

 

Die Vorplanung der Trasse liege vor und sei intern besprochen worden. Auf dieser Grund­lage würden für den erforderlichen Grunderwerb Vorgespräche mit den Eigentümern ge­führt. Bei positivem Ausgang der Gespräche könnten noch in diesem Jahr die weiteren Leistungsphasen der Planung für den Weg sowie die Vorplanung für die Brücke vergeben werden.

Außerdem seien Abstimmungen in den Bereichen Berghauserhof und Firma Lehner vor­gesehen.

 

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache zwischen verschiedenen Ortsbeiratsmit­gliedern, Ortsvorsteher Dettweiler und Herrn Ehrmann an.

Im Anschluss daran erläutert Herr Ehrmann Details der vorgesehenen Trassenführung des Radweges im Bereich Mittelbach anhand eines Planes, welcher der Niederschrift über

diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt ist.

 

Sodann spricht der Vorsitzende den Bau einer Verkehrsinsel in Höhe des Einfahrtbereiches nach Hengstbach an, welche durch den LBM erstellt werden könnte. Dadurch könnte unter anderem eine Verkehrsberuhigung (aus Fahrtrichtung Altheim her kommend) erreicht werden.

 

Herr Ehrmann erklärt, diese Anregung müsse mit dem LBM abgeklärt werden.

Zur weiteren Vorgehensweise bemerkt Herr Ehrmann, zunächst müsse der landespflege­rische Planungsbeitrag erbracht werden, wobei beim Bau des Radweges die Brutzeit des Eisvogels berücksichtigt werden müsse.

Sodann werde ein Zuschussantrag gestellt und die Genehmigungen im Bereich des Brückenbauwerks – hinsichtlich Wasser- und Naturschutzrecht – eingeholt.

Der Bau des Radweges könnte ab Ende 2012 / Anfang 2013 beginnen, sofern alle Geneh­migungen und die Förderzusage vorliegen und die entsprechenden Mittel freigegeben würden.

 

Ortsbeiratsmitglied Hessler erkundigt sich, bis wann damit zu rechnen sei, dass die Planun­gen soweit fortgeschritten wären, dass die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen bestehe.

 

Herr Ehrmann erklärt, im Jahr 2011 wäre ein Haushaltsansatz in Höhe von ca. 22.000,00 € für Vermessung und Vorplanung vorhanden, wobei hinsichtlich Vorplanung noch einige Details abzuklären seien.

Weitere Mittel in Höhe von 25.000,00 € seien für die dritte Freigabe im Jahr 2011 ange­meldet (für die weiteren Leistungsphasen – u. a. für die Brücke).

Außerdem seien für die Jahre 2012 und 2013 Mittel in Höhe von insgesamt 850.000,00 € zur Umsetzung der Planung vorgesehen.

Im Jahr 2014 sehe die Haushaltsplanung der Verwaltung weitere Mittel in Höhe von 400.000,00 € für den Abschluss der Maßnahme vor.

 

Ortsvorsteher Dettweiler erkundigt sich, zu welchem Zeitpunkt die endgültige Planung (Ausführungsplanung) erstellt sei und dem Ortsbeirat vorgestellt werden könne.

 

Herr Ehrmann antwortet, er gehe davon aus, dass diese im Frühjahr 2012 vorliegen werde.

 

Ortsbeiratsmitglied H. Wolf bittet um Informationen bezüglich des Gesamtkostenrahmens der Maßnahme sowie hinsichtlich der zu erwartenden Zuschusshöhe und dem städtischen Anteil.

 

Herr Ehrmann antwortet, die entsprechenden Berechnungsunterlagen habe er zur heutigen Sitzung nicht mitgebracht.

Die Baukosten würden jedoch in einer Größenordnung von insgesamt ca. 2 Mio. Euro liegen (ohne Querungshilfe am Ortseingang Hengstbach).

 

Nach einer kürzeren Aussprache dankt Ortsvorsteher Dettweiler Herrn Ehrmann für seine Informationen.

 

 

 


 

 

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Amt 60/61 – 1 x